Revier-GebührenGriechenland macht Ernst mit der Bootssteuer

Andreas Fritsch

 · 17.01.2018

Revier-Gebühren: Griechenland macht Ernst mit der BootssteuerFoto: YACHT/A. Fritsch
Griechenland macht Ernst mit der Bootssteuer

Schon 2014 hatte der Staat eine hohe Abgabe für Eigner beschlossen, aber seitdem nicht umgesetzt. Nun scheint sie doch noch zu kommen

In Griechenland waren schon mehrere Pläne, private Eigner und auch Charterfirmen mit einer hohen Reviergebühr zu belegen, gescheitert. Entweder brachten es Gesetzesentwürfe nicht bis zur Beschlussreife, oder sie wurden im Parlament verabschiedet, aber dann von den zuständigen Ministerien nicht in Verordnungen umgesetzt und verliefen so im Sande. So schien es auch mit dem Gesetzentwurf, der es 2014 durchs Parlament schaffte, seitdem aber brach lag, was viele Eigner hoffen ließ, das Problem sei gelöst.

Doch nun tut sich etwas, wie die Kreuzerabteilung des DSV erfahren hat. Der KA-Repräsentant Joachim Rollhäuser hat in einem Gespräch mit dem zuständigen Ministerium erfahren, dass die notwendige Verordnung des Ministers für Schifffahrt und Finanzen, die bislang fehlte, unlängst unterschrieben und an das Finanzministerium weitergeleitet wurde. Wird es dort unterschrieben, folgt die Veröffentlichung im Gesetzesblatt, und dann könnte die Gebühr ab sofort kassiert werden, so die Kreuzerabteilung.

Die in der Verordnung umrissenen Gebühren unterscheiden sich stark vom ersten Entwurf des Jahres 2014, nun sind auch für kleinere Schiffe ab sieben Meter bereits Gebühren fällig. Es ist für Crews, die ins Revier herübersegeln, eine monatliche Gebühr möglich; wer einen Dauerliegeplatz hat, muss aber jährlich zahlen. Bis zwölf Meter Gesamtlänge gibt es pauschale Gebühren, darüber müssen generell 8 Euro pro Bootsmeter bezahlt werden. Die Struktur sieht derzeit wie folgt aus:

Die Steuerpläne sind damit für Eigner kleiner Boote deutlich teurer, denn 2014 war zunächst davon die Rede, dass Schiffe unter zehn Metern ganz befreit werden sollten. Teuer wird es also vor allem für Besitzer von Schiffen jenseits der Zwölf-Meter-Größe, eine durchschnittliche 44-Fuß Yacht liegt damit bei einer Jahresgebühr von 1248 Euro, wenn das Schiff ganzjährig im Wasser ist. Für manche Eigner könnte es dann attraktiv sein, das Boot im Winter an Land zu stellen, denn in diesem Fall wird dann keine Gebühr fällig. Allerdings muss der Eigner sich von den Hafenämtern vor Ort eine entsprechende Bescheinigung besorgen. Ob diese wiederum Gebühren verursacht, ist noch unbekannt.

Waren 2014 bei der Einführung des Gesetzes noch umfangreiche Rabattmodelle vorgesehen, sind diese jetzt relativ übersichtlich: Wer im Dezember oder Januar für das gesamte Jahr zahlt, bekommt zehn Prozent Rabatt. Eigner von Yachten über zwölf Metern bekommen einen Rabatt von 20 Prozent, wenn sie erst im Laufe des Jahres nach Griechenland kommen und dann dort bleiben.

Recht rigoros sind auch die vorgesehenen Strafen für Eigner, die ohne gültigen Nachweis der gezahlten Gebühr im Revier erwischt werden: für Boote von sieben bis acht Metern werden 190 Euro fällig, 300 Euro sind es für Schiffe von acht bis zehn Metern, zwischen zehn und zwölf Meter Bootslänge müssen 400 Euro entrichtet werden, darüber 1100 Euro.

Von welchen Behörden die Gebühren wie eingezogen werden, ist noch unklar, ebenfalls, ab wann die Regelung nun definitiv gilt. Eigner sollten sich beim Aktualisieren ihrer Dekpa-Papiere im Frühjahr bei den Behörden erkundigen.