GriechenlandBehörden ohne Augenmaß

Andreas Fritsch

 · 04.09.2018

Griechenland: Behörden ohne AugenmaßFoto: Peter Osenberg
Behörden ohne Augenmaß
In Griechenland können Eigner und Chartercrews an die Kette gelegt werden, wenn Behörden von technischen Problemen erfahren. Mit unangenehmen Folgen

In diesem Jahr gibt es bereits zwei ungewöhnliche Fälle, in denen der griechische Staat Eigner und Charterkunden bei technischen Defekten am Schiff unverhältnismäßig hart angeht. Im aktuellsten Fall hatte ein Segler einen Maschinenausfall am Schiff, weil der Impeller der Wasserpumpe defekt war. Nach vergeblichen Reparaturversuchen auf dem Wasser bei Wind und Welle in Eigenregie entschloss sich der Skipper, die örtliche Hafenbehörde um Schlepphilfe zum Liegeplatz in den Hafen von Patmos zu bitten. Zu keinem Moment bestand irgendeine Gefahr für Leib und Leben der Crew oder die Sicherheit des Schiffes.

Im Hafen tauschte die Crew dann in Ruhe den defekten Impeller der Wasserpumpe aus. Zu ihrem großen Erstaunen trat dann überraschend die Hafenpolizei vor Ort in Aktion, sprach ein Auslaufverbot aus und legte das Boot des deutschen Eigners wegen technischer Probleme an die Kette.

Das Boot sei technisch nicht auslaufsicher. Die Forderung der Behörden: Den in Eigenregie durchgeführten Impeller-Wechsel sollte er von einer Fachwerkstatt als korrekt ausgeführt abnehmen lassen. Anschließend musste auf Kosten des Eigners ein Gutachter über das deutsche Konsulat bestellt werden, der extra anreisen und bestätigen sollte, dass die Reparatur sachgemäß durchgeführt war. Das Ganze zog sich über sage und schreibe 4 Tage hin, in denen das Boot nicht auslaufen durfte.

Da die deutsche Botschaft mit der entsprechenden Anfrage nichts anfangen konnte, einigte sich der deutsche Eigner mit den Hafenpolizisten schließlich darauf, dass er einen Gutachter bestellen könnte. Erst nach dessen schriftlichem Gutachten wurde die Yacht freigegeben. Vor allem auf abgelegenen Inseln wird dieses Prozedere für die Betroffenen teuer, 3000 bis 4000 Euro sind durchaus möglich, wie Kreuzerabteilungsvertreter Griechenland, Achim Rollhäuser, der YACHT bestätigte.

„Die Seetüchtigkeit des Boots muss garantiert sein. Das aber ist sie, jedenfalls für den Staat, bei einer privaten Reparatur nicht. Bis alles geklärt ist, gibt es keine Auslauferlaubnis.“ Rollhäusers Rat: Bei Problemen nicht die Behörden informieren, da diese oft praxisfern entscheiden würden. Das Boot außerhalb des Hafens ankern und von dort aus die Reparatur versuchen. Dann bekommt die Hafenpolizei nichts davon mit.

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Andreas Fritsch

Andreas Fritsch

Freier Autor

Andreas Fritsch segelte seit Kindesbeinen an, erst mit der Jolle, später mit eigenen Kielschiffen auf der Elbe und der Ostsee. Ab 1997 arbeitete er für die YACHT, ab 2001 schwerpunktmäßig im Bereich Reise und Charter. Er war in fast allen Revieren weltweit unterwegs und gilt als Charter-Experte. Er hat zwei Revierführer für das Mittelmeer geschrieben. Seit einigen Jahren segelt er mit einem GFK-Klassiker vom Typ Grinde auf der Ostsee und arbeitet aktuell als Freier Autor für YACHT und BOOTE.

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