Lesen Sie hier mehr zur Hintergrundgeschichte
Im Mai hatten wir über die Bemühungen der „Interessengemeinschaft Fähre Missunde“ berichtet, die alte Schleifähre „Missunde II“ auch nach Saisonende zu behalten. Innerhalb weniger Tage hatte die Petition der Interessengemeinschaft die erforderlichen 2000 Unterschriften erreicht, damit das Anliegen im Petitionsausschuss des Landes angehört wird. Die alte Fähre erhielt die offizielle Erlaubnis bis 2028 weiter zu fahren - notgedrungen, denn die neue Fähre ist weiterhin nicht einsatzbereit und wird voraussichtlich noch bis Herbst 2025 umgebaut.
Vorgesehen ist laut Verkehrsministerium in Kiel, dass die alte Fähre noch bis Ende 2025 im Einsatz bleiben soll. Ab Winter 2025/26 peilt das Land den Übergang zur Nachfolgefähre „Missunde III“ an, mit fast zwei Jahren Verspätung.
„Das ist für uns eine gute Nachricht“, sagte Verkehrsstaatssekretär Tobias von der Heide am Montag in Kiel. „Allerdings garantiert uns das leider nicht, dass die ,Missunde II’ angesichts ihres schlechten technischen Zustands so lange durchhält.“ Man freue sich jedoch über den „notwendigen zeitlichen Puffer“, um Lösungen für den Neubau zu finden.
Im Begründungstext der Petition vom 08. Mai wurde die neue Fähre als zu groß und zu schwer kritisiert und ein Fährbetrieb auch nach einem Umbau angezweifelt. Der Kopf der Interessengemeinschaft ist Brodersbys Bürgermeister Joschka Buhmann: “In unseren Augen wird hier an einer Idee festgehalten, die in der Umsetzung nicht tragbar ist. Hier wird Steuergeld verbrannt.” Selbst wenn die neue Fähre fahrbar gemacht werde, sei sie für den Fährpächter nicht wirtschaftlich zu unterhalten, so Buhmann im Mai. Die neue “Missunde III” benötige doppelt so lange, um das andere Ufer zu erreichen, und kann nicht mehr mit nur einer Person gefahren werden. “Dann hätten wir eventuell eine neue Fähre, die ganz vielleicht fährt, aber keinen Betreiber mehr.”
Zumindest was diese Bedenken angeht, gab sich der aktuelle und vermutlich künftige Pächter der Fähre, Rüdiger Jöns, zwei Monate später aber optimistisch. Das Land habe ihm zugesichert, dass die Verträge angepasst werden, sodass sich auch mit der neuen Fähre der Weiterbetrieb für ihn lohnt. Jöns: „Ich würde auch noch fünf Jahre weiterfahren mit der „Missunde II“, aber ich bin mir sicher, dass wir auch die „Missunde III“ zum Laufen kriegen.“
Insgesamt stehen laut Direktorin des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN), Birgit Matelski, nun vier Arbeiten an der „Missunde III“ und den Anlegestellen an, damit die neue Fähre zum Einsatz kommen kann: So sollen zwei Querstahlruder eingebaut werden, damit die Fähre sich besser manövrieren lässt. Außerdem müssen die Seile, an denen entlang sich die Fähre bewegt, in der Position angepasst werden.
Auf jeder Uferseite der Schlei sollen zwei zusätzliche Dalben und ein Schwimmponton angebracht sowie Keile an den Rampen baulich angepasst werden, um das Anlegen zu erleichtern. Laut Plan sollen diese Arbeiten bis kommenden Sommer fertiggestellt werden. Zeit brauchen vor allem Genehmigungen und Ausschreibungen. Der Fährwechsel soll aber außerhalb der Saison erfolgen.
Ursprünglich hatte der Bau der Schleifähre „Missunde III“ 3,3 Millionen Euro gekostet. Das Land hat eine Anwaltskanzlei damit beauftragt zu prüfen, ob es Rechtsansprüche wegen des fehlkonstruierten Schiffs gibt. Trotzdem, so betont von der Heide, sei man nach wie vor in einem produktiven Austausch mit dem Konstrukteursbüro.
Inzwischen arbeitet der Konstrukteur der Seilfähre auch zusammen mit Experten des zuständigen LKN und der internationalen Klassifizierungsgesellschaft DNV (Det Norske Veritas). Ebenfalls mit im Boot ist der maritime Koordinator der Landesregierung Andreas Burmester, langjähriger Vorstand unter anderem der Kieler Werft TKMS.
Das ganze Prozedere sorgte für viel Kritik – nicht nur bei den Menschen, die die Fähre zum Pendeln nutzen. So kritisiert die für die Region zuständige SPD-Abgeordnete, Birte Pauls: „Das Vorgehen rund um die Schleifähre war von vornherein ein Riesenfehler. Das ganze Hin und Her hat den Betroffenen nicht nur viele Nerven gekostet, sondern auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.“ Von der Heide sagt dazu: „Wir müssen Fehler klar herausarbeiten. Wenn sich herausstellt, dass es Anspruch auf Schadensersatz gibt, dann werden wir diesen verfolgen.“