Die Auswechslung der Sommerbetonnung gegen die Winterbetonnung erfolgt, um Verluste und Beschädigungen durch ungünstige Witterung und insbesondere durch Eisgang auf ein Minimum zu beschränken. Die jährliche Umstellung ist Bestandteil der maritimen Sicherheitsmaßnahmen und wird als Bekanntmachung für Seefahrer (BfS) veröffentlicht. Skipper sollten sich mit den Änderungen vertraut machen, da die Winterbetonnung von der in den Seekarten eingetragenen Sommerbetonnung abweicht.
Weitere praktische Informationen zur Betonnung von Fahrwassern:
Bei Eintritt des Winters werden zahlreiche Schifffahrtszeichen durch kleinere, widerstandsfähige Tonnenkörper ersetzt, die sogenannten Eistonnen. Einzelne Schifffahrtszeichen, vor allem in Nebenfahrwassern, werden ohne Ersatz komplett eingezogen. Die nach diesen Maßnahmen ausliegende planmäßige Winterbetonnung bietet der Schifffahrt noch ausreichenden Anhalt für eine sichere Navigation.
Dennoch müssen Schiffsführer die erhöhten Gefahren des Vertreibens von Tonnen und das mögliche Verlöschen von Leuchttonnen bei den in dieser Jahreszeit häufig auftretenden stürmischen Winden berücksichtigen. Die Farben der Winterseezeichen entsprechen denen der Sommerseezeichen, jedoch können die Tonnenformen teilweise abweichen. Auf einigen Revieren kommen im Winter sogenannte Treibblöcke zum Einsatz – kleine zylindrische oder konische Stumpftonnen.
Das Eintreten von Eisgefahr macht weitere Maßnahmen erforderlich und zwingt vor allem zum Einziehen der meisten Leuchttonnen. Grundsätzlich werden bei Eintritt der Eisgefahr ohne vorherige Ankündigung bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Toppzeichen beseitigt.
Bei starkem Eisgang muss damit gerechnet werden, dass auch die nicht eingezogenen schwimmenden Schifffahrtszeichen in erhöhtem Maße beschädigt werden oder vertreiben. Der Farbanstrich der Tonnen wird dabei schnell abgescheuert, die Tonnen können über große Strecken vertreiben, unter Eis gedrückt oder zum Sinken gebracht werden.
Die Verkehrszentralen verbreiten über UKW wichtige Informationen über die Eisgefahr und ihre Auswirkungen auf die Bezeichnung der jeweiligen Reviere, einschließlich Informationen über das Einziehen, Vertreiben und Wiederauslegen von schwimmenden Schifffahrtszeichen.
Unter Winterbedingungen ist besondere Vorsicht geboten. Am sichersten navigiert man mit Lotsenhilfe, wobei feste Schifffahrtszeichen zur Ortsbestimmung verwendet werden sollten.
Da in den deutschen Seekarten nur die Sommerbetonnung aufgeführt ist, werden in der Veröffentlichung des BSH die Änderungen angegeben, die sich bei Durchführung der Wintermaßnahmen gegenüber der Sommerbetonnung ergeben – sowohl bei Eintritt des Winters (Auswechslung der Sommer- gegen die Winterbetonnung) als auch bei Eintritt von Eisgefahr.
Die Seezeichenfahrzeuge (Tonnenleger) liegen sind ständig bereit, um die Betonnung so schnell wie möglich wieder in Ordnung zu bringen, doch kann nach schwerem Eisgang längere Zeit vergehen, bis die planmäßige Winterbetonnung wieder vollständig ausliegt.
Mitteilungen über Vertreiben, Beschädigung oder Fehlen von Schifffahrtszeichen in deutschen Gewässern sind an die nächste Verkehrszentrale beziehungsweise an den Seewarndienst in Emden zu senden. Diese zeitnahe Kommunikation ist entscheidend für die Sicherheit aller Wasserfahrzeuge in den betroffenen Gebieten.
Durch die Meldung von Unregelmäßigkeiten können die zuständigen Behörden schnell reagieren und andere Verkehrsteilnehmer warnen. Besonders in den Wintermonaten, wenn die Betonnung ohnehin reduziert ist und die Witterungsbedingungen die Navigation erschweren, ist die Zusammenarbeit zwischen Schiffsführern und den Behörden von großer Bedeutung für die Sicherheit auf See.
Jeder Hinweis zur Vervollständigung oder Berichtigung der nautischen Veröffentlichungen dient der Sicherheit aller Seefahrer. Beiträge erbittet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie an das Referat N2 Neptunallee 5, 18057 Rostock, Tel.: +49 (0) 3 81 45 63-5 (Vermittlung) oder per E-mail an: hydrodata@bsh.de Internet www.bsh.de