OstseeLiegeplätze in Kappeln mit neuer Steuer

Andreas Fritsch

 · 28.11.2024

Ostsee: Liegeplätze in Kappeln mit neuer SteuerFoto: YACHT/A. Fritsch
Kappeln ist als Törnziel beliebt: Die Übernachtung wird 2025 mindestens um 5 Prozent erhöht
Die Stadt Kappeln führt 2025 eine Übernachtungssteuer ein, die Feriengäste zahlen müssen. Das trifft nun auch Tageslieger und mit etwas Pech auch einige Eigner, die länger bleiben, aber keinen Jahresvertrag haben.

Ab 1. Januar 2025 müssen Tageslieger in allen Häfen Kappeln nun tiefer in die Tasche greifen, denn es wird pauschal eine Übernachtungs- oder auch Bettensteuer genannte Abgabe von 5 Prozent erhoben. Im Stadthafen bedeutet es, dass der bisherige Preis für einen Liegeplatz für Schiffe bis 12 Meter von 22 Euro um 1,10 Euro erhöht wird. Die Abgabe trifft ausdrücklich auch Yachthäfen, auch wenn die Betreiber keine “Betten” zur Verfügung stellen. Die neue Verordnung kann auf der Webseite der Stadt nachgelesen werden.

Wichtige Nachricht für Dauerlieger: Wer einen Vertrag mit einer zeitlichen Begrenzung im Jahr hat, sollte die Laufzeit prüfen, denn Langzeit-Verträge sind bis sechs Monate steuerpflichtig, darüber nicht. Meist gehen solche Verträge von April bis Oktober, also länger als sechs Monate, doch einige Häfen hatten nach dem Herbststurm 2024 im Oktober die Saison im Herbst etwas verkürzt, ein Blick in den Liegeplatzvertrag ist also angebracht.

Ein unfairer Wettbewerb?

In der Branche an der Schlei trifft die neue Steuer erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe. Die Betreiber argumentieren, dass das unfairer Wettbewerb sei. Schließlich wird die Gebühr im nahen Maasholm oder Arnis ja nicht erhoben, da diese nicht zum Stadtgebiet gehören. Außerdem mussten viele Hafenbetreiber schon in den letzten Jahren die Liegeplatzpreise erhöhen, da die Kosten für die Häfen durch höhere Energie-, Entsorgungs- und Investitionskosten nach Hochwasserschäden einfach kontinuierlich steigen. Doch in Rezessionszeiten hätte man gerne auf einen weiteren Kostenfaktor verzichtet und vor allem auf noch mehr bürokratischen Aufwand, denn die Betreiber müssen die Gelder für den Staat einziehen und umgehend ans Finanzamt überweisen.

Verfassungsbeschwerde Ende 2022 gescheitert

Zu hoffen bleibt, dass das Beispiel von Kappeln nicht Schule an der Küste macht. Denn erst Ende 2022 war eine Verfassungsbeschwerde von Hotelbetrieben und anderen Ferienhausbetreibern gescheitert, in der sie gegen solche Praktiken von Kommunen geklagt hatten. In dem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den meist “geringen” Steuersatz auf den Übernachtungspreis festgestellt, was bei einer prozentualen Steuer auf den Übernachtungspreis im einstelligen Bereich gegeben sei.

Die Kappelner CDU, die den Bürgermeister der Stadt stellt, hat sich deutlich für die Steuer ausgesprochen, da den Bürgern nicht die alleinige Last für die touristische Infrastruktur-Entwicklung der Stadt aufgebürdet werden könne.

In der ersten Meldung zu dem Thema hatte die YACHT zunächst fälschlich gemeldet, die Gebühr würde 5 Euro pro Übernachtung betragen. Es geht aber um 5 % der Übernachtungsgebühr.

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