Drei neue Meeresschutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Ostsee sind seit März in Kraft, doch viele Segler sind verunsichert: Was ist erlaubt, was verboten? Die Nachrichten für Seefahrer vom 19. Juni schaffen Klarheit.
Drei neue Naturschutzgebiete – in der südlichen Hohwachter Bucht, westlich von Fehmarn sowie zwischen Geltinger Bucht und Schleimündung – stehen seit März 2026 unter strengem Schutz. Sie sind Teil des Aktionsplans Ostseeschutz, mit dem das Land bis 2030 insgesamt 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostseefläche schützen will. Dass die Gebiete offiziell in Kraft sind, die konkrete Befahrensverordnung mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und saisonalen Sperrzonen aber noch aussteht, hat viele Wassersportler ratlos zurückgelassen. Die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 19. Juni veröffentlichten Nachrichten für Seefahrer (NfS) führen nun die seit März geltenden Regelungen offiziell auf und machen damit noch einmal klar, was in den Schutzgebieten erlaubt ist und was nicht.
Die in den NfS veröffentlichte "Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (OstseeSHNSGBefV)" regelt das Befahren der Naturschutzgebiete auf Bundeswasserstraßen. Der Kernpunkt: Verboten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Schutzgebiete führen können.
Für Sportbootfahrer sind vor allem folgende Verbote relevant: Die Freizeitfischerei vom Boot ist komplett untersagt. Erlaubt bleibt nur das Angeln zu Fuß vom Ufer oder watend mit der Handangel. Vogelschutzgebiete sind während der Brutzeit (April bis Ende Juli) gesperrt. Für jedes Gebiet gelten besondere Bestimmungen, die auf Hinweistafeln an den Grenzen ausgewiesen sind. Die genauen Grenzen und Schutzzonen sind in den entsprechenden Seekarten verzeichnet.
Was weiterhin erlaubt ist: Das Durchfahren der Schutzgebiete mit Sportbooten ist möglich, sofern Angelausrüstung verzurrt und verstaut ist. Hafenzufahrten bleiben stets erreichbar. Schwimmen, Baden und Tauchen sind ebenfalls weiterhin möglich.
Die weiteren in den NfS aufgeführten Verbote betreffen primär die Berufsfischerei und maritime Wirtschaft: Erwerbsfischerei, Muschelfischerei, Aquakulturen, Baggerarbeiten, Sprengungen, Bohrungen und der Bau von Windkraftanlagen sind untersagt.
Die NfS listen außerdem detaillierte Regelungen für Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf: Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank. Diese liegen weit von der Küste entfernt und dürften die typische Sportbootfahrt kaum betreffen, da sie nicht mit Befahrensverboten einhergehen. Die dortigen Regelungen richten sich im Wesentlichen an die Berufsfischerei mit Verboten für mobile grundberührende Fanggeräte, Kiemen- und Verwickelnetze sowie teils ganzjährigen oder saisonalen Angelverboten.
Die nun in den NfS aufgeführten Regeln sind aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium arbeitet derzeit an einer separaten Befahrensverordnung, die zusätzliche Einschränkungen speziell für den Wassersport in den ausgewiesenen, küstennahen Gebieten bringen wird. Geplant sind Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorboote zur Lärmreduzierung unter Wasser sowie saisonale Sperrzonen für Segler, Kiter, Surfer und Foiler in Rastvogelschwerpunkten zwischen November und März.
Diese Regelungen sind im Aktionsplan Ostseeschutz bereits festgelegt, müssen aber vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden, da es sich um Bundeswasserstraßen handelt.
Hans Köster, im Landesseglerverband Schleswig-Holstein für Umweltfragen zuständig, erklärte gegenüber YACHT, dass die Verordnung derzeit in einem Arbeitskreis mit rund 30 Beteiligten – darunter Wassersportverbände, Touristiker, Fischer und Umweltverbände – erarbeitet wird. "Wir sind so weit, dass wir noch ein oder zwei Sitzungen haben werden", so Köster. Danach formuliere das Umweltministerium den Antrag für Berlin.
Wie lange die Prüfung beim Bundesverkehrsministerium dauern wird, ist offen. "Es weiß keiner, wie schnell das geht", sagt Köster. Die Verordnung muss schifffahrtsrechtlich geprüft werden – dabei spielen auch wichtige Seeverkehrswege wie der Kiel-Flensburg-Weg eine Rolle.
Umweltminister Goldschmidt hat zugesichert, dass die Landesregierung die im Aktionsplan vereinbarten Regelungen "eins zu eins" beim Bundesverkehrsministerium beantragen werde. Man wolle verhindern, dass wie bei der Nordsee-Befahrensverordnung nachträglich schärfere Restriktionen erlassen werden. "Wir werden das Verfahren sehr eng begleiten und gegenüber dem Bund deutlich machen, dass keinesfalls über unseren Antrag hinaus zusätzliche Restriktionen entstehen dürfen", so der Minister.
Für Sportbootfahrer bedeutet das: Die in den NfS vom 19. Juni aufgeführten Regelungen – insbesondere das Angelverbot vom Boot – gelten bereits seit Inkrafttreten der Schutzgebiete im März. Wer diese beachtet, kann die Schutzgebiete durchfahren und die Hafenzufahrten nutzen. Die angekündigten Geschwindigkeitsbegrenzungen und saisonalen Sperrzonen sind noch nicht in Kraft und werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Befahrensverordnung geregelt. Sobald diese vom Bundesverkehrsministerium erlassen wird, informieren wir darüber.
Nach massiven Protesten gegen einen geplanten Nationalpark Ostsee einigte sich die schwarz-grüne Landesregierung im März 2024 auf den Aktionsplan Ostseeschutz als Kompromiss. Das 16-Punkte-Programm sieht neben den Schutzgebieten auch Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen, Munitionsbergung und die Wiederherstellung von Riffen und Seegraswiesen vor.

Redakteurin Panorama und Reise
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