NaturschutzgebietBefahrensverbot für Segler bei Holnis teilweise aufgehoben

Ursula Meer

 · 05.12.2025

Naturschutzgebiet: Befahrensverbot für Segler bei Holnis teilweise aufgehobenFoto: NV-Charts
Das grüne Dreieck in der Karte markiert den Bereich des Naturschutzgebiets Holnis, der während der Saison unter Segeln befahren werden darf.
Gute Nachrichten für Segler in der Flensburger Förde: Sie dürfen den nordwestlichen Bereich des Naturschutzgebiets rund um die Halbinsel Holnis weiterhin befahren. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (WSA Ostsee) hat eine temporäre Befreiung vom dortigen Befahrensverbot erlassen. Sie erlaubt das Befahren vom 1. April bis 31. Oktober. Achtung: nicht alle elektronischen Seekarten weisen diesen Bereich als Naturschutzgebiet aus.

Segler in der Flensburger Förde dürfen an der Engstelle vor der Halbinsel Holnis auch in den kommenden Jahren in einem Teil des Naturschutzgebiets kreuzen. Das WSA Ostsee meldet heute (5. Dezember 2025) eine Allgemeinverfügung, die das Befahrensverbot im Naturschutzgebiet "Halbinsel Holnis" für Fahrzeuge unter Segeln teilweise aufhebt.

Die Befreiung gilt für einen definierten Bereich im Nordwesten des Naturschutzgebietes (siehe Bild) und ist jeweils vom 1. April bis zum 31. Oktober wirksam. Die Regelung bleibt bis zum 31. Oktober 2027 in Kraft und schafft damit für mehrere Jahre Planungssicherheit für Wassersportler in der Region. Sie verlängert eine gleichlautende Regelung der Vorjahre, deren Gültigkeit am 31. Oktober 2025 endete.

Navigationsvorteile im beengten Seegebiet

Die Aufhebung des Befahrensverbots betrifft einen genau definierten Bereich, der durch drei Koordinatenpunkte begrenzt wird:

54° 52,964' N, 009° 35,377' E

54° 52,882' N, 009° 36,003' E

54° 52,638' N, 009° 35,124' E .

Der Nehrungshaken der Halbinsel Holnis macht die Zone nördlich davon zu einem Nadelöhr für Segler auf dem Weg von oder nach Flensburg, zumal in den Randbereichen auch große Steine den Manövrierspielraum einengen. Die Grenzen des Naturschutzgebiets ragen an dieser Stelle weit in die Förde hinein und grenzen die Fahrtmöglichkeiten weiter ein. In der Begründung der Allgemeinverfügung heißt es daher: "Die Einhaltung des Befahrensverbotes führt für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zu einer nicht beabsichtigten Härte. Aufgrund des geographisch beengten Bereiches nordwestlich des Nehrungshakens der Halbinsel Holnis verringert sich durch das Befahrensverbot der zum Manövrieren, insbesondere beim Aufkreuzen und Ausweichen, zur Verfügung stehende Raum zusätzlich."

Trotz der Lockerung des Befahrensverbots sollen Wassersportler dem Naturschutz Vorrang geben. Die Allgemeinverfügung enthält daher die ausdrückliche Auflage, dass von Vogelansammlungen ein ausreichender Abstand zu halten ist, um Störungen zu vermeiden.

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Aber Achtung: Wer unter Motor fährt, muss ganzjährig um das Gebiet einen Bogen machen, unter Segeln im Winter. Dessen Grenzen sind indes nicht in allen elektronischen Seekarten ersichtlich. So weist etwa Navionics Boating diesen Bereich gar nicht erst als Naturschutzgebiet aus, was Bootsfahrer zu ganzjährigem Befahren des Bereichs verleiten könnte.

In dieser Karte wird der nordwestliche Bereich des Naturschutzgebiets (hier manuell mit drei Punkten markiert) nicht angezeigt. Das Befahren dieses Bereichs ist aber im Winter für alle, im Sommer für Fahrzeuge unter Motor verboten.Foto: Screenshot NavionicsIn dieser Karte wird der nordwestliche Bereich des Naturschutzgebiets (hier manuell mit drei Punkten markiert) nicht angezeigt. Das Befahren dieses Bereichs ist aber im Winter für alle, im Sommer für Fahrzeuge unter Motor verboten.

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