Das Hafenamt der Landeshauptstadt Kiel ordnet gemäß § 5 (3) der Landeshafenverordnung die Sperrung von acht öffentlichen Sportboothäfen für die Wintersaison 2025/2026 an. Die Maßnahme gilt vom 15. November 2025 bis zum 14. März 2026 und betrifft den Olympiahafen Schilksee mit den Becken Nord und Süd sowie den ÖPNV-Anleger im Hafen Süd. Ebenfalls gesperrt werden die Sportboothäfen Stickenhörn (Stege 1 bis 4), Wik, Düsternbrook, der Blücherhafen an der Kiellinie sowie die Sportboothäfen Reventlou, Seeburg und Dietrichsdorf. Während der Sperrzeit wird die Steg- und Einfahrtsbeleuchtung in den betroffenen Häfen gelöscht.
Parallel dazu ordnet das Amt Dänischenhagen die Sperrung des Sportboothafens Strande für den gleichen Zeitraum an. Vom 16. November 2025 bis 14. März 2026 werden hier dringend erforderliche Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Die Sperrung umfasst die Stege 1 bis 4 sowie das Hafenvorfeld, wobei für dort liegende Winterlagerboote eine Ausnahme gilt. Die Nutzung der Brücken und Stege im gesperrten Hafenteil ist während dieser Zeit nicht gestattet. Lediglich die Stege 5, 6 und 7, der Fischersteg sowie die Ostmole bleiben für Befugte zugänglich.
Für den Strander Hafen gelten während der Wintermonate weitere Einschränkungen im Betrieb. Die Abfallbehälter werden eingezogen und die Altölsammelstelle bleibt geschlossen. Der Hafen wird auf Winterbeleuchtung umgestellt, wobei die Molenbefeuerung weiterhin in Betrieb bleibt. Wassersportler sollten beachten, dass das Hafenbüro nicht besetzt ist und auch keine UKW-Kommunikation möglich sein wird. Die Maßnahmen dienen der allgemeinen Gefahrenabwehr und ermöglichen gleichzeitig die Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten während der Nebensaison.
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