Deutsches Wattenmeer„Sind hier ohnehin schon in einer Segelwüste“

Ursula Meer

 · 24.08.2021

Deutsches Wattenmeer: „Sind hier ohnehin schon in einer Segelwüste“Foto: Kristina Müller
Trockenfallen im Wattenmeer: bald vielerorts verboten?

Der Bundesverkehrsminister will das Segeln im Wattenmeer weiter einschränken. Die Betroffenen sehen ihr Revier in Gefahr und erheben scharfen Protest

Vor mehr als 30 Jahren wurde das Befahren des Wattenmeers in Deutschland zugunsten des Naturschutzes geregelt und eingeschränkt. Viele Bereiche dürfen nur von drei Stunden vor bis drei Stunden nach Hochwasser befahren werden; ankern und trockenfallen ist eingeschränkt erlaubt.

Bis heute haben die damals eingeführten Schutzzonen Bestand. Diese zu erweitern und das Befahren weiter einzuschränken planen Ministerien in Bund und Ländern sowie die Nationalparkverwaltung als oberste Hüterin des Wattenmeers schon länger.

Nun liegt der Entwurf einer neuen Befahrensverordnung aus dem Bundesverkehrsministerium vor, und die Vereine an der Küste laufen Sturm. Für sie stellen die Neuregelungen eine massive Einschränkung dar bei einer gleichzeitig nicht nachvollziehbaren Begründung für die Notwendigkeit.

Am 16. August ging der 259-seitige Entwurf an die Verbände, die nun bis zum 13. September Zeit haben, Stellung zu nehmen.

Und darum geht es: Die heutigen Beschränkungen regeln das Fahren und das Trockenfallen im Wattenmeer. Die bislang geschützten Bereiche sollen ersetzt und ergänzt werden durch sogenannte „Besondere“ und „Allgemeine Schutzgebiete“. In den „Besonderen Schutzgebieten“ (in den Karten dunkelgrün) wäre das Fahren ausschließlich in ausgewiesenen Fahrwassern erlaubt; eine Fahrt quer über das Watt wäre auch bei Hochwasser verboten.

Eine Ausnahme bilden die gelben Linien, die als „traditionelle Wege“ weiterhin befahren werden dürften. In den „Allgemeinen Schutzgebieten“ (in den Karten hellgrün) dürfte jederzeit gefahren werden; die Drei-Stunden-Regelung entfiele.

Das Trockenfallen wäre in allen grünen Bereichen verboten, bis auf die Stellen, die mit roten Punkten markiert sind.

  Einschränkungen für Segler im grünen Bereich: Planungen für Schleswig-Holstein...Foto: BMVI
Einschränkungen für Segler im grünen Bereich: Planungen für Schleswig-Holstein...

Im niedersächsischen Wattenmeer sind nicht mehr viele solcher Punkte vorgesehen – genau zwei. „Wir haben hier im Westen der Insel einen Platz im Watt, an dem seit Jahrzehnten die Schiffe der Norderneyer und Juister Segler vor Anker liegen dürfen. Der würde uns dann genommen“, sagt Olaf Weers, Vorsitzender des Segelklubs Juist.

  ... und NiedersachsenFoto: BMVI
... und Niedersachsen

Weers fügt hinzu: „Wir sind hier ohnehin schon in einer Segelwüste. Unsere Infrastruktur müssen wir uns Jahr für Jahr neu erkämpfen. Und nun sollen wir nicht einmal mehr nach Feierabend unsere Runden über das Watt drehen und auch mal trockenfallen dürfen.“ Zudem werde es den Insulanern erschwert, Besorgungen und Arztbesuche am Festland zu erledigen.

„Wenn wir nicht mehr in direkter Linie über das Watt nach Norddeich dürfen, müssen wir über das Seegatt. Das kann für kleinere Boote bei bestimmten Wetterlangen sehr gefährlich sein.“ Für alle Insulaner gehe es um mehr als nur die Beschränkung der Freiheit in der Freizeitgestaltung. Daher hätten sein Verein wie auch die der Nachbarinsel Stellungnahmen an den Segler-Verband Niedersachsen geschickt. Zwei Tage blieben ihnen, das umfangreiche Papier zu sichten und zu kommentieren.

Zu den anhörungsberechtigten Verbänden gehört auch Soltwaters e.V., die Interessenvereinigung der Wattfahrer. Gut 12.000 Mitglieder vertritt die Vereinigung. „Es soll ein ziemlich generelles Verbot, trockenzufallen, erlassen werden. Die Gründe dafür sind aber nicht nachvollziehbar. Es werden nur recht allgemein ‚Störreize‘ als potenzielle Gefahr für die Tierwelt im Wattenmeer genannt“, schildert Soltwaters-Vorsitzende Iris Bornhold.

Dass das Wattenmeer ein einzigartiger und schützenswerter Raum sei, dafür stehe auch „Soltwaters“ und seine Mitglieder. „Es fällt schwer, die neuen Verbote zu akzeptieren, wenn es keine wirklichen Belege für eine Bedrohung der Tierwelt durch uns Segler gibt“, so Bornhold weiter. „Aktuell setzen wir uns intensiv mit dem Referentenentwurf auseinander, um eine Stellungnahme abzugeben. Parallel werden wir aber auch das Gespräch mit dem Ministerium suchen.“

Tatsächlich liest sich die Begründung im Referentenentwurf für die neue Regelung eher wie ein verwaltungsrechtlicher Selbstzweck: „ (…) das Befahren der Nationalparke mit Wasserfahrzeugen (wurde) (…) zuletzt (…) 1995 geregelt. Seither haben sich die Nationalparkgesetze der Länder geändert. Die Schutzziele wurden angepasst, die geschützten Gebiete deutlich erweitert. (…). Folglich berücksichtigen die Regelungen der derzeit geltenden Befahrensverordnung nicht die aktuellen Schutzziele und die Ausdehnungen der Nationalparke. Die entsprechenden Eintragungen von Nationalpark-Schutzzonen in den Seekarten sind ebenfalls nicht mehr aktuell. Zudem hat sich die Nutzung der Küstenverkehrsräume verändert (z. B. Verkehre zu Offshore-Windkraftanlagen), sodass die geltende Verordnung den Bedürfnissen der gewerblichen Verkehre nur in unzureichendem Maße Rechnung trägt.“

Das Bundesverkehrsministerium wird die Stellungnahmen der anhörungsberechtigten Verbände – unter ihnen neben Wassersport- auch Umweltschutzverbände – sichten und den Entwurf gegebenenfalls überarbeiten; ob die Neuregelung generell noch zu verhindern ist, ist fraglich.

„Es ist damit zu rechnen, dass eine wie auch immer geartete neue Befahrensverordnung kommen wird“, sagt Iris Bornhold. „Wir setzen alles daran, das Segeln und Verweilen im Wattenmeer nicht allein der Freude wegen, sondern auch aus Sicherheitsgründen weiterhin zu ermöglichen. Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme Gehör findet.“ Mit ihr tun das Tausende Segler an den norddeutschen Küsten.

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