Die Dichte von Offshore-Windparks nimmt stetig zu - auch in Deutschland. Besonders im Bereich der Deutschen Bucht gibt es bereits große zusammenhängende Flächen mit Anlagen, die in Betrieb, in Bau oder zumindest in Planung sind.
Was das Befahren von Windparks auf See angeht, sind die Regeln international nicht einheitlich. Innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) sind die jeweiligen Küstenstaaten zuständig. Selbst hierzulande gab es zuletzt noch unterschiedliche Vorgaben: Während das Befahren der meisten OWPs bereits verboten war, existierten dennoch Ausnahmen in Nord- und Ostsee.
Damit ist nun Schluss: Auch diese verbliebenen Lücken wurden geschlossen: In mehreren Ausgaben der Nachrichten für Seefahrer (NfS) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) wurden im Laufe des Jahres 2025 aktualisierte Verfügungen zu den jeweils betreffenden Anlagen veröffentlicht.
Im Bereich deutschen AWZ in der Nordsee geht es dabei um die Offshore-Windparks “Nordsee Ost”, “Dan Tysk”, “Meerwind Süd/Ost” und “Butendiek”. Dazu kommen die im Bau befindlichen Anlagen “Borkum Riffgrund 3”, “NC 1”, “NC 2” und “He Dreiht”.
In der Ostsee sind “EnBW Baltic 1”, “EnBW Baltic 2”, “Wikinger” und “Arkona-Becken Südost” betroffen, sowie der OWP “Windanker”, der noch im Planungsstadium ist. Eine Übersicht über alle Nachrichten für Seefahrer des Jahres 2025 findet sich im Internet auf der entsprechenden Seite des BSH.
Als Begründung wird durchweg generell die “Sicherheit der Schifffahrt” angegeben. Allerdings könnte es sich bei der Maßnahme auch um eine Reaktion auf die zunehmenden hybriden Angriffe auf kritische Infrastruktur und die generelle Bedrohungslage im Nord- und Ostseeraum seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine handeln.
Die gesperrten Bereiche auch der genannten Offshore-Windparks dürfen demnach nur noch von Fahrzeugen befahren werden, “die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung dienen” - oder “zu Bergungs- und Rettungszwecken.”