Kristina Müller
· 14.04.2021
Die Schlei soll neben drei weiteren Regionen in Schleswig-Holstein ab dem 19. April für den Tourismus öffnen. Die Regelungen für Yachthäfen sind noch unklar
Crews im Norden Deutschlands können sich Hoffnung darauf machen, bald wieder zumindest in einigen Yachthäfen festmachen zu können – auch ohne die verbreitete Ausnahmeregelung für Überführungen zum Dauerliegeplatz. Möglich könnte dies zumindest in den vier sogenannten Tourismus-Modellregionen werden, welche die schleswig-holsteinische Landesregierung Ende vergangener Woche aus zwölf Bewerber-Regionen festgelegt hat.
Dazu gehören nun: die Schlei-Region und Eckernförde, die innere Lübecker Bucht mit Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Neustadt, Pelzerhaken und Rettin, die Nordseeinsel Sylt und Nordfriesland sowie Büsum.
Für Segler und Eigner mit Liegepatz an der Ostsee ist dabei besonders die Öffnung in der Schleiregion und Eckernförde interessant. Federführend an der Schlei ist bei dem Projekt die Ostseefjord Schlei GmbH.
Schon am kommenden Montag, den 19. April, soll das Projekt starten und vorerst bis zum bis 16. Mai 2021 befristet sein. Auch Yachthäfen werden davon betroffen sein, hieß es bei der Ostseefjord Schlei GmbH auf Nachfrage von YACHT online – sofern diese denn teilnehmen wollen. Derzeit kläre man aber noch mit den zuständigen Gesundheitsämtern die Rahmenbedingungen für die Öffnungen, etwa hinsichtlich der Nutzung von Sanitäranlagen.
Die Gesundheitsämter könnten die Projekte auch wieder beenden. „Das heißt also, dass im Ernstfall – unabhängig vom Inzidenzwert eines Kreises – jedes Modellprojekt durch das Veto des örtlichen Gesundheitsamtes abgebrochen werden kann und die Gäste nach Hause geschickt werden", betonte Wirtschaftsminister Buchholz bei der Bekanntgabe der Modellregionen.
Derzeit müssen Gastgeber und touristische Betriebe an der Schlei, die teilnehmen wollen, eine „Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am Modellprojekt 'Restart im Tourismus'" ausfüllen und inklusive ihres Hygienekonzeptes einreichen.
Darin verpflichten sie sich unter anderem dazu, Gäste auf negative Antigen-Schnelltests oder einen PCR-Test zu kontrollieren sowie die Luca-App zur Kontaktdatenübermittlung einzusetzen. Ob das aber auch für Yachthäfen Anwendung finden soll, ist derzeit noch völlig unklar.
„Unsere oberste Priorität ist eine verantwortungsvolle Umsetzung. Wir wollen nicht, dass Tourismus unkontrolliert stattfindet, sondern alle Bereiche müssen klar geregelt sein“, sagt Max Triphaus, Geschäftsführer der Ostseefjord Schlei GmbH. Dazu zähle in erster Linie, dass nicht jeder Vermieter oder Freizeitanbieter seinen Betrieb „einfach so“ öffnen darf.
Die jüngsten Änderungen an der Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sehen auch eine Öffnung der Außengastronomie bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 vor. Dann allerdings weiterhin mit Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und mit FFP2-Masken, die am Tisch abgenommen werden dürfen.