Andreas Fritsch
· 20.03.2024
Der Wirbel um die Pleite des Online-Charter-Start-ups Zizoo, das viele Kundengelder veruntreute, hat eine überraschende, wenn auch nicht ungewöhnliche Wendung genommen. Wie die Insolvenzverwalter der Kanzlei Münzel & Böhm bekannt gaben, wurde das Unternehmen in einem Bieter-Verfahren an den britischen Konkurrenten Borrow a Boat verkauft. Eine Fortführung der Geschäfte ohne Verkauf wäre aufgrund der Kosten nicht möglich gewesen, so die Insolvenzverwalter gegenüber Betroffenen. Im Grunde geht es bei solchen Vorgängen um die Adressen der Kunden, im Falle Zizoos vielleicht auch um den Markennamen und die Website.
Der Kauf von Zizoo ist Teil von Borrow a Boats Wachstums-Strategie, da die Firma weltweit expandiert (...). Borrow a boat hat über die Jahre diverse Online-Plattformen erworben, um dem wachsenden und sich immer stärker digitalisierenden Markt gerecht zu werden.” CEO und Gründer Matt Ovenden sagte: “Der Chartermarkt ist einer der am schnellsten wachsende Reise-Segmente und wir sind auf einer Mission, um Boating für alle Kunden weltweit besser zugänglich zu machen. (...). Wir verstehen, dass dieser Prozess für einige Kunden Fragen aufwirft, besonders solche, die bereits für 2024 und darüber hinaus mit Zizoo Buchungen getätigt haben. Wir wollen aber all denen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, Probleme für bestehende Buchungen zu minimieren, und wir werden ein spezielles Team einsetzen, um alle Anfragen zu bearbeiten.
Die Website von Zizoo ist unverändert online, im Impressum ist der neue Besitzer noch nicht zu finden.
Kunden, deren Anzahlungen 2023 von Zizoo nicht weitergeleitet wurden, müssen nun also unbedingt tätig werden, indem sie versuchen, über den Insolvenzverwalter ihren Schaden aus der durch den Verkauf jetzt entstandenen Insolvenzmasse wenigstens teilweise zu tilgen. Oft gelingt das aber nur zu Teilen, da die vorhandene Summe durch die Anzahl der Gläubiger geteilt wird. Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, es auf dem Kulanzweg mit dem neuen Eigentümer zu versuchen.
Unbeachtet vom Ausgang des Insolvenzverfahrenes bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Zizoo-Gründerin und Geschäftsführerin wegen Betruges und Insolvenzverschleppung ausgehen. Sollte sie angeklagt und verurteilt werden, hätten die Gläubiger die Möglichkeit, sie auch privat finanziell haftbar zu machen. So bliebe man nicht auf den Forderungen sitzen, die aus der Insolvenzmasse vermutlich nicht alle zu bedienen sind. Das ist aber sicher ein Weg der lange Zeit in Anspruch nehmen wird und Geduld und Stehvermögen von den Gläubigern verlangt. Dazu sollte mit der Staatsanwaltschaft gesprochen werden
Wie groß der Schaden letztlich war, ist schwer zu bewerten, die Insolvenzverwalter waren bislang für Rückfragen nicht zu erreichen.