Tod den SchrottbootenIn Dänemark wird aufgeräumt

YACHT-Redaktion

 · 18.03.2026

Tod den Schrottbooten: In Dänemark wird aufgeräumtFoto: YACHT/N.Günter
Abwracken einer Segelyacht. In Dänemark wird es den Hafenbetreibern per Gesetz künftig leichter gemacht, sich herrenloser Boote zu entledigen.
Im dänischen Helsingør soll künftig rigoros gegen schrottreife Sportboote vorgegangen werden. Das ermöglichen neue Vorschriften der Verkehrsbehörde Trafikstyrelsen. Die erlauben es den Hafenverwaltungen, Wracks unter bestimmten Umständen zu entfernen. Aktuell stehen rund zehn Boote auf der Abschussliste.

Helsingør hat grünes Licht für den Kampf gegen Bootswracks im Nordhafen erhalten. Die zuständige Verkehrsbehörde verabschiedete nach vierjährigem Verfahren entsprechende Vorschriften auf Anregung des Rates der Stadt Helsingør.

Die neuen Regeln treten pünktlich zum Saisonstart in Kraft und geben Hafenmeister Jan Christensen erstmals eine konkrete Handhabe im Kampfgegen die sogenannten „døde både" – auf Deutsch: tote Boote. Damit sind Segel- und Motoryachten und -boote gemeint, die weder gepflegt noch genutzt werden. Dieses Problem ist mittlerweile zu einer echten Belastung in vielen dänischen Häfen geworden. In Helsingør sind auf diese Weise derzeit rund zehn Liegeplätze im Wasser und an Land belegt.

Klare Regeln

Die bisherige Regelung ließ zu viel Interpretationsspielraum. „Bisher gab es Rechtsunsicherheit durch einen großen Ermessensspielraum. Jetzt steht in den Vorschriften, dass wir eine Frist von 14 Tagen einräumen müssen und dass ein Handlungsplan zu erstellen ist, den der Eigentümer einhalten muss, wenn wir seitens des Hafens der Auffassung sind, dass das Boot überhaupt nicht mehr seetüchtig ist.", erklärt Jan Christensen gegenüber der Tageszeitung Helsingør Dagblad. Tue der Eigner das nicht, folge die Zwangsräumung. Die Regelung gilt gleichermaßen für Boote im Wasser wie für solche an Land.

Finanzielle Risiken

Zwar muss die Hafenverwaltung bei diesem Vorgehen finanzielle Verluste in Kauf nehmen: Sollten etwa die Kosten für eine Verschrottung übernommen werden, gibt es keine Garantie auf Rückerstattung durch den Eigner. Herrenlose Boote oder zahlungsunfähige Eigner bedeuten für die Hafenkasse direkte Verluste.

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Trotzdem setzt die Verwaltung auf konsequente Umsetzung der neuen Regelung. Doch die Priorität liegt mittlerweile klar auf der Freigabe der Liegeplätze. Daher kommt der Zeitpunkt der Genehmigung auch sehr gelegen – die Saisonvorbereitung läuft bereits, und die Nachfrage nach Liegeplätzen steigt.

Definierte Seetüchtigkeit

Die Hafenverwaltung muss den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des betreffenden Wasserfahrzeugs sorgsam prüfen. Das neue Reglement hilft dabei, denn es definiert präzise, wann ein Boot als nicht mehr seetüchtig gilt.

Kann ein Wasserfahrzeug offensichtlich nicht mehr auslaufen, fällt es ohne Zweifel unter die neue Regelung. Die 14-tägige Frist gibt Eignern Zeit für Reparaturen oder den Verkauf. Bleibt ein entsprechender Handlungsplan aus, darf die Hafenverwaltung eigenständig durchgreifen. Eine Ausnahme ist vorgesehen für Boote, die im Winterlager stehen oder den Liegeplatz gerade zum Zweck einer Reparatur belegen.

Befreiungsschlag für dänische Häfen

Helsingør ist mit seinem Problem im Nordhafen nicht allein. Die Betreiber vieler dänischer Marinas kämpfen gegen den gleichen Missstand. Die neue Regelung könnte daher Modellcharakter für andere Kommunen entwickeln.

Der vierjährige Entstehungsprozess der neuen Verwaltungsvorschrift zeigt die Komplexität solcher Hafenordnungen. Die Trafikstyrelsen musste rechtliche Bedenken ausräumen und verschiedene Interessengruppen anhören. Jetzt aber haben die Hafenmeister dort endlich ein wirksames Instrument gegen die Schrottboote. Deren Eigner tragen die Verantwortung für den Zustand oder müssen mit den Konsequenzen leben.

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