Für Ausbilder, die nationale Lizenzen erteilen, nennt der DSV neue Voraussetzungen. Sie müssen selbst Inhaber einer nationalen Lizenz sein und über mehrjährige Erfahrung bei Deutschen Meisterschaften verfügen. Gleichzeitig ändert sich das Verfahren für ihre Auswahl.
Bisher wurden die Ausbilder auf Empfehlung der Landesseglerverbände oder des Ausschusses für Ausbildung vorgeschlagen und anschließend vom zuständigen Vizepräsidenten berufen. Nach dem neuen Text werden sie vom DSV in Absprache mit den Landesseglerverbänden eingesetzt. Damit entfällt die bisherige Regelung von Vorschlag und Berufung. An die Stelle der Berufung durch den Vizepräsidenten tritt der Einsatz durch den DSV.
Bei der Umpire-Lizenz, welche Schiedsrichter bei Regatten benötigen, entfällt eine Voraussetzung. Antragsteller müssen nach dem neuen Text nicht mehr die für das jeweilige Revier vorgeschriebenen Sportbootführerscheine besitzen. Der entsprechende Absatz b) wird vollständig gelöscht.
Die bisherigen zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Ausbildung bestehen unverändert weiter: Innerhalb der vier vorangegangenen Kalenderjahre müssen mindestens zehn Unterrichtseinheiten in den jeweiligen Ausbildungsmodulen absolviert worden sein; unverändert bleibt ebenfalls die Forderung nach positiven Beurteilungen beziehungsweise Freigaben. Allerdings wird der Kreis der möglichen Beurteiler erweitert.
Bisher mussten die positiven Beurteilungen von mindestens zwei DSV-Ausbildern für Umpire stammen. Künftig können neben den deutschen Ausbildern auch internationale Umpires die erforderlichen Beurteilungen abgeben. Hinzu kommt die Vorgabe, dass die Freigaben aus mindestens zwei Veranstaltungen stammen müssen. Dadurch soll die Beurteilung nicht mehr nur auf einer einzelnen Veranstaltung beruhen.
Zusammengefasst bedeutet das, dass die Umpire-Ausbildung an dokumentierte Schulungs- und Praxiserfahrungen gebunden bleibt. Die Nachweise können künftig allerdings von einem größeren Kreis qualifizierter Personen stammen.
Auch bei den Prüfungen für regionale und nationale Lizenzen ändert sich das Verfahren. Der Ankreuzteil und die Freitext-Fragen sollen weiterhin durch zwei Ausbilder vor Ort bewertet und das Ergebnis den Teilnehmern mitgeteilt werden.
Neu geregelt sind künftig die Fälle, in denen eine Bewertung vor Ort nicht möglich ist. Bisher musste der Lehrgangsleiter die Teilnehmer dann lediglich über ein anderweitiges Verfahren informieren. Nach der neuen Regelung muss er dieses alternative Verfahren zunächst mit der DSV-Geschäftsstelle abstimmen. Erst danach informiert er die Teilnehmer.
Die geplanten Anpassungen setzen an verschiedenen Stellen der Ausbildung und Lizenzierung an. Bei den Ausbildern werden erstmals konkrete Mindestanforderungen an Lizenz und Erfahrung genannt. Bei der Umpire-Lizenz entfällt der Sportbootführerschein als Voraussetzung, während internationale Umpires künftig Freigaben erteilen können. Bei den Prüfungen wird das Vorgehen bei einer abweichenden Bewertung formal abgesichert.
Welche der drei Änderungen wird aus Ihrer Sicht die Ausbildung von Wettfahrtleitern, Schiedsrichtern und Umpires am stärksten verändern?

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