MeinungSeekartenpflicht – Widerstand nur vom Nachbarn

YACHT-Redaktion

 · 21.09.2024

Meinung: Seekartenpflicht – Widerstand nur vom Nachbarn
YACHT-Woche – Der Rückblick
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Liebe Leserinnen und Leser,

es klang wie ein Aprilscherz, was Anfang des Jahres an der Küste für Kopfschütteln sorgte. Doch es wurde vom NDR Fernsehen festgehalten und ist bis heute abrufbar. Im Rahmen der Maritime Safety Days wurden Segler kontrolliert und abkassiert, wenn keine aktuell berichtigten Seekarten an Bord waren. Die Bordkasse war anschließend um 100 Euro leichter.

Das Ganze spielte an der Westküste und war dort, hinsichtlich der sich ständig verändernden Seegatten, noch nachvollziehbar. Bei Kontrollen an der Ostseeküste, die schon früher von der YACHT begleitet worden waren, ließen die Wasserschützer es bisher tatsächlich auch genügen, wenn Papierseekarten an Bord waren, die nicht älter als 2-3 Jahre waren.

Auf die Frage, ob das Fehlen von tagesaktuellen Papierseekarten künftig auch auf der Ostsee zu Bußgeldbescheiden führt, bekamen wir eine „Gesamtantwort der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern“.

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Danach sei die Rechtsauffassung der ahndenden Behörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), dass grundsätzlich auf allen Sportbooten, gleich ob gewerblich oder privat genutzt, aktuelle Papierseekarten des jeweiligen Fahrtgebietes mitzuführen seien, die aber nichtamtlich sein können, und auch lediglich aus einem Kartenausschnitt bestehen dürfen.

Das gehe aus § 13 Absatz 1 Ziffer 2 SchSV hervor, der Sportboote ausdrücklich nenne und nicht zwischen großen und kleinen Sportbooten im Sinne der See-Sportbootverordnung unterscheide. Elektronische Seekarten seien für die Sportschifffahrt nur als zusätzliche Navigationshilfe einsetzbar.

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Als aktuell sieht die Wasserschutzpolizei Seekarten laut eigener Auskunft nur dann an, wenn sie auf dem Berichtigungsstand der „Nachrichten für Seefahrer“ sind, die wöchentlich in digitaler Form veröffentlicht werden. Wir berichteten darüber in YACHT 15/2024, die am 10. Juli erschien.

Außer ein paar Leserbriefen war keine Reaktion der Betroffenen zu vernehmen. Jedenfalls nicht hierzulande. Aus Dänemark erreichte die Redaktion nun die Abschrift eines Schreibens an die GDWS, mit Fragen, die die dänischen Segler seit Bekanntwerden der tagesaktuellen Papierseekartenpflicht in Deutschland umtreiben.

„Segler unter dänischer Flagge navigieren überwiegend nach Plotter. Seekarten sind vielfach nur Nebenzweck und selten auf dem aktuellen Stand“, so der Verfasser des Schreibens, der für seinen dänischen Club in Grenznähe zur Feder gegriffen hat und um Aufklärung bittet, „da aufgrund des Artikels in der YACHT das Thema auf den Jahreshauptversammlungen der dänischen Clubs in diesem Herbst sicher ausgiebig diskutiert wird“.

Da die Verlage der Sportbootkarten teils schon gar keine Berichtigungssätze mehr anböten und die Chips der Plotter jeweils mehrfach im Jahr zur Korrektur eingeschickt werden müssten, resultierten folgende Fragen:

  • Gelten obengenannte Vorschriften auch für private Sportboote unter dänischer Flagge?
  • Wenn ja, wie ist der Nachweis zu erbringen, dass auch danach navigiert wird und nicht nach Plotter?
  • Wie wäre der Nachweis zu erbringen, dass die Karten nach den NfS aktualisiert sind?

Nach derzeitigem Sachstand bliebe nur der Hinweis an Sportboote unter dänischer Flagge: „Meidet in den Monaten Mai und Juni (Zeitpunkt intensiver Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei) die deutschen Hoheitsgewässer…“

Was auf den ersten Blick Schmunzeln lässt, hat einen bitteren Beigeschmack. In der Wahrnehmung unserer nördlichen Nachbarn ist das deutsche Behördenhandeln in diesem Falle offensichtlich überzogen und weltfremd. Die deutschen Segler aber lassen es sich widerstandslos gefallen. Dabei ist längst nicht gesagt, dass die restriktive Auslegung der Vorschriften durch die Exekutivorgane vor einem Verwaltungsgericht Bestand hätte.

Ich kann den Verfasser des Schreibens gut verstehen und bin gespannt auf die Antwort der Behörde.

Lasse Johannsen,

stellv. YACHT-Chefredakteur


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