Liebe Leserinnen und Leser,
am 16. Oktober legte das Bundesverkehrsministerium der Öffentlichkeit den Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt vor. Er kam nicht unerwartet. Seit Beginn des Jahres ist das Vorhaben bekannt. Gleichwohl markiert dieser Entwurf nun den ersten Schritt auf dem Weg zur geplanten Verordnung, was bisher eine Debatte war, wird also ernst.
Die Interessenvertreter der Betroffenen haben nun noch bis zum 14. November die Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Die darin geäußerten Anliegen können bei der dann folgenden Erarbeitung des finalen Verordnungstextes Berücksichtigung finden.
An dieser Stelle befindet sich der Prozess.
Das Ministerium beabsichtigt, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Verordnung zu Beginn der Saison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2028 Anwendung finden.
Das Ansinnen, die gesetzlichen Vorschriften für Sportbootfahrer zusammenzufassen, ist hingegen schon sehr alt und war bisher ein auch von den Betroffenen oft geäußerter Wunsch. Auch der angestrebte Bürokratieabbau ist in ihrem Interesse. An einigen Punkten des Entwurfs für die neue Verordnung aber scheiden sich die Geister.
So äußerte der Deutsche Segler-Verband (DSV) Bedenken hinsichtlich der durch die Verordnung beabsichtigten Veränderungen im Führerscheinwesen. Dazu heißt es im Entwurf: „Zudem ist das Führerscheinwesen für Sportboote und andere zu Sport- und Freizeitzwecken genutzte Wasserfahrzeuge erneuerungsbedürftig, das seit vielen Jahren in unveränderter Form von Beliehenen wahrgenommen wird.“
Der Lösungsvorschlag, den das Ministerium erarbeitet hat, sieht den Rückzug des Staates aus dem Führerscheinwesen vor und will es den Verbänden überlassen, ein solches aufrecht zu erhalten.
Tatsächlich ist im DSV schon lange ein Führerscheinwesen etabliert. Es geht zurück auf das Jahr 1929. Damals beschloss der Seglertag, neben den bis dahin durch die einzelnen Mitgliedsvereine ausgestellten Segelscheinen höhere Weihen anzubieten. Es entstehen A, B und C-Schein für Binnen, Küste und See. Ausbildungs- und Prüfungsinhalte legte der DSV fest.
Der Staat tritt erst im sogenannten Dritten Reich auf den Plan der Sportschiffer. Ein Jahr nach der Machtergreifung entstehen mit dem Sportsee- und dem Sporthochseeschifferpatent die ersten staatlichen Segelscheine. Erst 1967 wird mit der Motorbootführerscheinverordnung die Führerscheinpflicht in Deutschland eingeführt, seinerzeit allerdings nur für Motorboote, Skipper von Segelyachten sind von keiner solchen Pflicht betroffen, egal, wie stark motorisiert ihre Yachten sind.
Die Sportbootführerscheine Binnen und See nebst Verordnung und Pflicht ab Motorisierung mit mehr als 3,68 kW (rund 5 PS) entstehen 1973 und bestehen seither mit der im Jahr 2013 auf 11,03 kW (rund 15 PS) für Verbrenner und 7,5 kW (rund 10,2 PS) für Elektromotoren verlagerten Grenze bis heute.
Im Jahr 1994 wurden die von den Seefahrtsschulen ausgegebenen Sportsee- und Sporthochseeschifferpatente verstaatlicht. Sie heißen von da an Schein statt Patent und ein Sportküstenschifferschein kommt hinzu. Die alten Verbandsscheine, zuletzt hießen sie R, BR, BK und C-Schein, gibt es seither nicht mehr.
Mit der Aufgabe, die Prüfungen der nun amtlichen Scheine durchzuführen und sie auszustellen, werden der Deutsche Motoryachtverband (Sportbootführerscheine) und der Deutsche Segler-Verband (Sportbootführerscheine und alle übrigen) beliehen.
Der juristische Begriff der Beleihung bedeutet die Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher – also staatlicher – Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Recht s durch juristische Personen des privaten Rechts (etwa Vereine oder Verbände) oder durch juristische Personen (etwa Notare).
Die beiden Verbände DMYV und DSV sind heute zudem mit der hoheitlichen Aufgabe beliehen, Funkzeugnisse und den Internationalen Bootsschein auszustellen. Seit vielen Jahren bemüht sich auch der ADAC um diese Beleihungen, bisher jedoch ohne Erfolg.
Die Beleihung ist für die Verbände attraktiv, da sie mit der Erhebung von Gebühren einhergeht. Ein Blick in die entsprechenden Jahresabschlüsse zeigt dann auch, dass diese Einnahmequelle einen erheblichen Posten im jeweiligen Haushalt darstellt.
Mit diesem Beleihungswesen könnte es nach dem angestoßenen Entbürokratisierungesprozess nun jedoch ein Ende haben, so jedenfalls sieht es der Referentenentwurf vor. Und damit einhergehen würde auch das Ende des amtlichen Sportbootführerscheins.
Das Ministerium hatte vor der Erstellung des Referentenentwurfs eigens ein Gutachten zu der Frage in Auftrag gegeben, welche Faktoren Einfluss auf das sichere Führen von Sportbooten haben und inwieweit sich daraus die Notwendigkeit bzw. Kriterien für eine Neuregelung der Sportbootführerscheinpflicht ableiten lassen. Herausgeber des Gutachtens ist die Bundesanstalt für Wasserbau, aufgestellt wurde es vom Referat Schiffbau in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich.
„In dieser Studie wurde untersucht, welche Faktoren Einfluss auf das sichere Führen von Sportbooten haben und inwieweit sich daraus die Notwendigkeit bzw. Kriterien für eine Neuregelung der Sportbootführerscheinpflicht ableiten lassen“, heißt es darin, und weiter: „Zu diesem Zweck wurden die Regelungen zur Sportbootführerscheinpflicht im internationalen Vergleich betrachtet und Sportbootunfälle statistisch ausgewertet.“
Und es wird ausgeführt, dass sich belastbare Aussagen über einen Zusammenhang zwischen einem Befähigungsnachweis und der Wahrscheinlichkeit eines Unfalls aus den Daten nicht ableiten lasse. Die Mehrheit der Unfälle hätten sich aber mit Booten ereignet, für die ein Führerschein vorgeschrieben sei.
Auch im Übrigen werden altbekannte Argumente erwogen, die schon in der Debatte um die Liberalisierung der Sportbootführerscheinpflicht im Jahr 2013 auftauchten. Etwa, dass eine Begrenzung der Führerscheinfreiheit durch eine PS-Grenze etwa dazu führe, dass untermotorisierte Fahrzeuge unterwegs sind, was gefährlich sei.
Eine erste Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzesvorhaben kommt vom DSV. Der jedoch lehnt den Rückzug des Staates aus dem Führerscheinwesen und den Wegfall der Führerscheinpflicht vehement ab. Die geplanten Regelungen zum Befähigungswesen seien rechtlich fragwürdig und verschlechterten die Qualität der Ausbildung.
Die Hauptkritik des DSV betrifft die Ausweitung auf weitere, vom Ministerium anerkannte Verbände bei gleichzeitigem Wegfall der bisher durch das Ministerium durchgeführten Fachaufsicht. Damit gebe der Staat seine Verantwortung für die Sicherheit auf dem Wasser ab.
Prüfungskosten würden künftig durch den Markt geregelt, was zu Preisdumping und damit zu Qualitätsverlust führe.
Im Ergebnis werde nicht nur das sichere Miteinander von Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den hochfrequentierten Bundeswasserstraßen gefährdet, sondern die Grundlage allen verantwortungsvollen Wassersports in Deutschland.
Auf den ersten Blick mutet das Klammern an staatliche Aufsicht und Führerscheinpflicht fast skurril an. Und wer sich nur oberflächlich mit dem Thema befasst, könnte schnell den Eindruck gewinnen, dass es hier im Kern um die Angst vor wegbrechenden Einnahmenquellen geht.
Die Kritik kommt jedoch beileibe nicht nur von den Verbänden. Denn tatsächlich ist das geplante Gesetzesvorhaben noch aus vielen weiteren Gründen zu kritisieren.
So haben etwa nach der Neuregelung – wenn sie denn so kommt – die praktischen Prüfungen der Verbandsscheine auf Bundeswasserstraßen zu erfolgen, deren Geltungsbereich Gegenstand der Prüfung ist. Das wäre ein echtes Problem für Vereine und Schulen, die nicht in unmittelbarer Nähe solcher Gewässer liegen – und das ist die große Mehrzahl: In weiten Teilen des Landes wären Ausbildung und Prüfung nicht mehr durchführbar.
So begrüßenswert es ist, dass die Vorschriften für die Sportschifffahrt in einer Verordnung zusammengelegt werden, so wenig durchdacht erscheint der vorgelegte Entwurf. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Vorhaben entwickelt. Als Leser der YACHT werden Sie darüber gut informiert werden.
Lasse Johannsen
stellv. YACHT-Chefredakteur
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