MeinungJetzt kaufen, die nächsten Jahre malen

YACHT-Redaktion

 · 26.10.2024

Meinung: Jetzt kaufen, die nächsten Jahre malen
YACHT-Woche – Der Rückblick
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Liebe Leserinnen und Leser,

Malen Sie im Herbst! – mit diesem Aufruf warb ein großer Farbhersteller vor einigen Jahren für die lange Einsatzbereitschaft seiner Antifoulinganstriche. Dieses Jahr müsste die Kampagne heißen: Kaufen Sie im Herbst, und zwar gleich auf Vorrat! Denn was ab 1. Januar 2025 auf Eigner zukommt, die biozidhaltige Farben kaufen wollen, ist, gelinde gesagt, unklar. Denn mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen treten die Paragrafen 10 bis 13 der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ in Kraft und das bedeutet nichts Gutes.

Dort ist ein Selbstbedienungsverbot verankert, zudem muss der Bedarf nachgewiesen werden und ein persönliches Abgabegespräch geführt werden. Die genaue Regelung haben wir hier vorgestellt.

Auch wenn die neuen Abgaberegeln für mehr Umwelt- und Verbraucherschutz sorgen sollen, sie gehen vor allem zulasten der Eigner und kleinen Shops. Denn die Kaufabwicklung wird schlichtweg komplizierter. Dabei sind die Zeiten, in denen hochgiftige Antifoulings aus der Berufsschifffahrt fässerweise ins Winterlager geschafft und verarbeitet wurden, längst vorbei. Die heutigen Anstriche unterliegen bereits einem umfangreichen Zulassungsverfahren und besitzen ein niedriges Gefährdungspotenzial. Sonst dürften sie an Privatanwender gar nicht abgegeben werden.

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In der Regel werden sie auch sachgerecht verarbeitet und die Reste über die Schadstoffsammelstellen entsorgt. Entsprechende Hinweise finden sich dank der bereits bestehenden EU-weiten Regelungen auf jeder Dose und können dort direkt vor der Anwendung nachgelesen werden.

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Inwieweit ein staatlich verordnetes Abgabegespräch, das beim Verarbeiten vermutlich schon ein paar Tage, Wochen oder gar Monate zurückliegt, zu einem sachgerechteren Umgang mit den Bioziden führen soll, ist schwer vorstellbar. Auch wird es die Menge an eingesetzten Bioziden nicht reduzieren. Ich zumindest kenne keinen Eigner der freiwillig unnötig viel Antifouling auf den Rumpf rollt, zumal die Produkte nicht die günstigsten sind. Für eine 35-Fuß-Yacht muss man locker mit 160 Euro pro Anstrich rechnen und das betrifft nur die Farbe.

Auch dass jeder einzelne Kaufvorgang ein Abgabegespräch auslöst, scheint wenig praxistauglich. Ganz zu schweigen von den Vorgaben für den Onlinehandel, der ebenfalls nur noch mit persönlichem Abgabegespräch möglich sein wird. Dass damit der stationäre Handel gestützt wird, ist nicht zu erwarten, denn anders als große Versender können kleine Ausrüster nicht auf eine zentrale Abwicklung setzen, die sachkundige Person muss direkt im Laden stehen – und eine Urlaubs- beziehungsweise Krankheitsvertretung haben.

Wirklich erstaunt hat mich allerdings, was ich mir bei der Recherche zum Thema anhören musste. Die Nachfrage bei SVB, Bauhaus oder Compass und anderen zeichnet ein deutliches Bild: Wie man die neuen Regeln in der Praxis umsetzen soll, ist nicht nur für die Händler eine Herausforderung, auch bei den beteiligten Behörden herrscht große Unklarheit. Beispielsweise darüber, mit welchen Dokumenten der Biozid-Bedarf nachgewiesen werden kann. „Am Ende freuen sich die Abmahnungsanwälte“ fasste einer meiner Gesprächspartner die Situation zusammen.

Einziger positiver Effekt, den man dem erschwerten Verkauf und Kauf der biozidhaltigen Produkte abgewinnen könnte, ist die Hoffnung, dass die biozidfreien Produkte einen Schub bekommen. Diese Anstriche dürfen unverändert als Selbstbedienungsprodukt abgegeben werden und dürften in den Regalen ganz nach vorne wandern. Aber auch wenn alle Hersteller an solchen Alternativen arbeiten, sie sind längst nicht für alle Reviere geeignet und erfordern Anpassungen bei der Infrastruktur, denn bei den üblichen Geschwindigkeiten und Liegezeiten von Segelyachten kommt keines der Produkte kommt ohne schonende Zwischenreinigung aus.

Statt die Umwelt und die Verbraucher zu schützen, dürfte die Regelung also eher zu einer privaten Lagerhaltung führen, denn bis zum 1. Januar kann das Material unverändert gekauft werden und der Handel ruft bereits dazu auf sich für die kommenden Saisons einzudecken, frei nach dem Motto: Kaufen Sie im Herbst!

Hauke Schmidt

YACHT-Redakteur


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