DänemarkTeilweises Verbot für biozidhaltige Antifouling-Anstriche +++ Update

Morten Strauch

 · 17.03.2025

Dänemark: Teilweises Verbot für biozidhaltige Antifouling-Anstriche +++ UpdateFoto: H.Schmidt
Photographer: Hauke Schmidt
Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen in Kraft, die die private Verwendung von biozidhaltigen Antifouling-Anstrichen teilweise unter Strafe stellen. Es drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen. Auch deutsche Bootseigner können zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein frischer Antifouling-Anstrich schützt das Unterwasserschiff nicht nur vor Pocken und Algen, sondern lässt auch jedes Eignerherz höher schlagen. Das Boot steht gut im Strumpf und die neue Saison kann endlich beginnen. Laut Umweltbundesamt wird dabei in 95 Prozent der Fälle auf biozidhaltige Anstriche zurückgegriffen. Diese Giftstoffe halten aber nicht nur zuverlässig die lästigen Schädlinge ab, sondern können auch ein Risiko für Menschen, Wassertiere und -pflanzen darstellen.

EU-Verordnung reglementiert biozidhaltige Produkte in ganz Europa

Die EU-Verordnung Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) regelt den Verkauf, die Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt) sowie die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Entsprechend der Verordnung dürfen biozidhaltige Produkte nur Wirkstoffe enthalten, die in der so genannten Unionsliste der genehmigten Biozid-Wirkstoffe, aufgeführt sind. Daher müssen alle giftigen Wirkstoffe ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor diese beispielsweise in Antifouling-Anstrichen verwendet werden dürfen. Folglich durchläuft jedes Biozidprodukt ein nationales oder EU-weites Zulassungsverfahren.

Hohe Strafen in Dänemark auf für Deutsche möglich

In unserem nördlichen Nachbarland treten nun neue Gesetze in Kraft, die neben dem Anbringen auch den Besitz von bestimmten Anstrichfarben unter Strafe stellen. Die Restriktionen gelten für Privatleute, nicht für Gewerbetreibende, wie etwa Bootsbaubetriebe. Betroffen sind ein gutes Dutzend von insgesamt etwa 70 gelisteten Biozid-Produkten. Da das Ganze ein fortlaufender Prozess ist, sorgt das nicht nur bei vielen Dänen für Verwirrung, sondern auch bei deutschen Skippern, die ihren Liegeplatz im kleinen Königreich haben. Wir haben beim dänischen Amt für Umweltschutz (Miljøstyrelsen) nachgefragt, ob die neuen Vorschriften auch für Yachten unter deutscher Flagge gelten und wie Strafen vermieden werden können.

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Fragen an das dänische Amt für Umweltschutz

YACHT: Gelten die gleichen Regeln auch für Deutsche, die ihr Boot in Dänemark überwintern lassen und im Frühjahr einen neuen Antifouling-Anstrich benötigen?

Line Schmidt Kolding: Für alle gelten dieselben Regeln, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn sie in Dänemark Antifouling-Farben verwenden wollen, müssen diese Produkte in Dänemark für das Inverkehrbringen, den Verkauf und die Verwendung zugelassen sein.

YACHT: Wie kann nachgewiesen werden, dass die verbotenen Produkte vor dem jeweiligen Auslaufdatum verwendet wurden?

Line Schmidt Kolding: Eine Fotodokumentation mit datierten Stempeln könnte als Nachweis dienen. Das Produkt darf nach einem bestimmten Datum nicht mehr besessen oder verwendet werden. Wenn also nachgewiesen werden kann, dass das Produkt vor dem angegebenen Datum verwendet oder entsorgt wurde, liegt auch keine strafbare Handlung vor.

YACHT: Wie verhält es sich beispielsweise mit einem Bootseigner aus Flensburg, der gerade einen neuen, in Dänemark verbotenen, Antifouling-Anstrich aufgetragen hat und anschließend durch dänische Gewässer fährt oder in einem dänischen Häfen anlegt?

Line Schmidt Kolding: Wenn ein Biozid-Produkt in einem anderen Land zugelassen und verwendet wird, haben die dänischen Behörden keine Zuständigkeit. Es können jedoch Beschränkungen für die im Antifouling enthaltenen Wirkstoffe sowie internationale Abkommen bestehen, die Dänemark ratifiziert hat und die das Befahren dänischer Gewässer oder das Anlegen in dänischen Häfen verhindern könnten. Zudem könnten einzelne dänische Häfen eigene Vorschriften bezüglich biozidhaltiger Anstriche haben, aber diese werden nicht von der dänischen Umweltschutzbehörde überwacht.

YACHT: Wie wird dies in der Praxis kontrolliert?

Line Schmidt Kolding: Es gibt verschiedene Methoden zur Kontrolle. Am häufigsten inspiziert die dänische Chemikalienaufsicht die Yachthäfen. Sie suchen nach Personen, die mit Antifouling arbeiten, oder überprüfen, welche Produkte die Bootseigner vorrätig haben.

YACHT: Wie hoch können die Bußgelder sein und unter welchen Umständen droht gar eine Gefängnisstrafe?

Line Schmidt Kolding: Ich kann keinen genauen Betrag für eine Geldstrafe nennen oder das Risiko einer Haftstrafe einschätzen, da dies vom Einzelfall abhängt. Sowohl die Möglichkeit einer hohen Geldstrafe als auch das Risiko einer Freiheitsstrafe sind real, da sie in den Rechtsvorschriften als Option aufgeführt sind.

Update: Die Liste mit für Privatleute erlaubten und verbotenen Antifoulings

Die dänische Umweltbehörde hat ein Dokument veröffentlicht, in dem rund 70 Antifouling-Produkte mit genauer Bezeichnung aufgelistet sind. Rund 50 davon dürfen weiterhin an Privatleute verkauft und von diesen gelagert und verwendet werden. Andere sind entweder bereits verboten beziehungsweise sie dürfen nur noch an Gewerbetreibende wie Werften oder Bootsservicebetriebe abgegeben und von diesen verwendet werden. Oder aber sie fallen ab Ende Juni unter das private Verwendungsverbot.

Diese Verbote gelten für Privatyachten unter 24 Meter Länge

Bereits verbotene Antifouling-Anstriche

  • VC17m Extra Graphite (International Paint Ltd.)
  • Mare Nostrum SP (Jotun A/S)
  • NonStop II (Jotun A/S)
  • Racing (Jotun A/S)

Verbotene Antifouling-Anstriche ab dem 28. Juni 2025

  • Hempel's Alu Prop NCT 7473A (Hempel A/S)
  • Hempel's Alu Prop NCT 7473C (Hempel A/S)
  • Hempel's Hard Racing TecCel 7679C (Hempel A/S)
  • Hempel's Hard Racing TecCel 7683A (Hempel A/S)
  • Hempel's Mille NCT 7174A (Hempel A/S)
  • Hempel's Mille NCT 7174C (Hempel A/S)
  • Standard Selfpolishing Antifouling 81620 (Hempel A/S)
  • Standard Selfpolishing Antifouling 81640 (Hempel A/S)

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