Morten Strauch
· 17.03.2025
Ein frischer Antifouling-Anstrich schützt das Unterwasserschiff nicht nur vor Pocken und Algen, sondern lässt auch jedes Eignerherz höher schlagen. Das Boot steht gut im Strumpf und die neue Saison kann endlich beginnen. Laut Umweltbundesamt wird dabei in 95 Prozent der Fälle auf biozidhaltige Anstriche zurückgegriffen. Diese Giftstoffe halten aber nicht nur zuverlässig die lästigen Schädlinge ab, sondern können auch ein Risiko für Menschen, Wassertiere und -pflanzen darstellen.
Die EU-Verordnung Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) regelt den Verkauf, die Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt) sowie die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Entsprechend der Verordnung dürfen biozidhaltige Produkte nur Wirkstoffe enthalten, die in der so genannten Unionsliste der genehmigten Biozid-Wirkstoffe, aufgeführt sind. Daher müssen alle giftigen Wirkstoffe ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor diese beispielsweise in Antifouling-Anstrichen verwendet werden dürfen. Folglich durchläuft jedes Biozidprodukt ein nationales oder EU-weites Zulassungsverfahren.
In unserem nördlichen Nachbarland treten nun neue Gesetze in Kraft, die neben dem Anbringen auch den Besitz von bestimmten Anstrichfarben unter Strafe stellen. Die Restriktionen gelten für Privatleute, nicht für Gewerbetreibende, wie etwa Bootsbaubetriebe. Betroffen sind ein gutes Dutzend von insgesamt etwa 70 gelisteten Biozid-Produkten. Da das Ganze ein fortlaufender Prozess ist, sorgt das nicht nur bei vielen Dänen für Verwirrung, sondern auch bei deutschen Skippern, die ihren Liegeplatz im kleinen Königreich haben. Wir haben beim dänischen Amt für Umweltschutz (Miljøstyrelsen) nachgefragt, ob die neuen Vorschriften auch für Yachten unter deutscher Flagge gelten und wie Strafen vermieden werden können.
YACHT: Gelten die gleichen Regeln auch für Deutsche, die ihr Boot in Dänemark überwintern lassen und im Frühjahr einen neuen Antifouling-Anstrich benötigen?
Line Schmidt Kolding: Für alle gelten dieselben Regeln, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn sie in Dänemark Antifouling-Farben verwenden wollen, müssen diese Produkte in Dänemark für das Inverkehrbringen, den Verkauf und die Verwendung zugelassen sein.
YACHT: Wie kann nachgewiesen werden, dass die verbotenen Produkte vor dem jeweiligen Auslaufdatum verwendet wurden?
Line Schmidt Kolding: Eine Fotodokumentation mit datierten Stempeln könnte als Nachweis dienen. Das Produkt darf nach einem bestimmten Datum nicht mehr besessen oder verwendet werden. Wenn also nachgewiesen werden kann, dass das Produkt vor dem angegebenen Datum verwendet oder entsorgt wurde, liegt auch keine strafbare Handlung vor.
YACHT: Wie verhält es sich beispielsweise mit einem Bootseigner aus Flensburg, der gerade einen neuen, in Dänemark verbotenen, Antifouling-Anstrich aufgetragen hat und anschließend durch dänische Gewässer fährt oder in einem dänischen Häfen anlegt?
Line Schmidt Kolding: Wenn ein Biozid-Produkt in einem anderen Land zugelassen und verwendet wird, haben die dänischen Behörden keine Zuständigkeit. Es können jedoch Beschränkungen für die im Antifouling enthaltenen Wirkstoffe sowie internationale Abkommen bestehen, die Dänemark ratifiziert hat und die das Befahren dänischer Gewässer oder das Anlegen in dänischen Häfen verhindern könnten. Zudem könnten einzelne dänische Häfen eigene Vorschriften bezüglich biozidhaltiger Anstriche haben, aber diese werden nicht von der dänischen Umweltschutzbehörde überwacht.
YACHT: Wie wird dies in der Praxis kontrolliert?
Line Schmidt Kolding: Es gibt verschiedene Methoden zur Kontrolle. Am häufigsten inspiziert die dänische Chemikalienaufsicht die Yachthäfen. Sie suchen nach Personen, die mit Antifouling arbeiten, oder überprüfen, welche Produkte die Bootseigner vorrätig haben.
YACHT: Wie hoch können die Bußgelder sein und unter welchen Umständen droht gar eine Gefängnisstrafe?
Line Schmidt Kolding: Ich kann keinen genauen Betrag für eine Geldstrafe nennen oder das Risiko einer Haftstrafe einschätzen, da dies vom Einzelfall abhängt. Sowohl die Möglichkeit einer hohen Geldstrafe als auch das Risiko einer Freiheitsstrafe sind real, da sie in den Rechtsvorschriften als Option aufgeführt sind.
Die dänische Umweltbehörde hat ein Dokument veröffentlicht, in dem rund 70 Antifouling-Produkte mit genauer Bezeichnung aufgelistet sind. Rund 50 davon dürfen weiterhin an Privatleute verkauft und von diesen gelagert und verwendet werden. Andere sind entweder bereits verboten beziehungsweise sie dürfen nur noch an Gewerbetreibende wie Werften oder Bootsservicebetriebe abgegeben und von diesen verwendet werden. Oder aber sie fallen ab Ende Juni unter das private Verwendungsverbot.