Adolfo Urso, Minister für „Unternehmen und Made in Italy“, hat die Umsetzung des Rahmengesetzes Nr. 206/2023 zur Förderung des ökologischen Wandels in der Freizeitschifffahrt angekündigt. Ein zentraler Bestandteil ist die Förderung des Kaufs von Elektroantrieben. Diese Förderung umfasst sowohl Innen- als auch Außenbordmotoren sowie Akkus. Für das aktuelle Jahr sind drei Millionen Euro für diese Maßnahme vorgesehen. Die Fördermittel können beim zuständigen Ministerium beantragt werden, den aktuellen Stand der Umsetzung findet man auf dessen Website.
Privatpersonen können maximal zwei Motoren fördern lassen, Werften und Betriebe dürfen auch höhere Stückzahlen bestellen. Die Förderung, die in Form eines Zuschusses und bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt wird, sieht einen Betrag vor, der im Falle einer „natürlichen Person“ bis zu 8.000 Euro und im Falle eines Unternehmens bis zu 50.000 Euro betragen kann.
Für Außenbord-Elektromotoren mit einer integrierten Batterie mit einer Leistung von mindestens 0,5 kW und bis zu 12 kW, also die meisten für Segelboote oder Beiboote verwendeten Außenbordmotoren, ist die Förderung auf 2.000 Euro begrenzt. Für Außenbordmotoren mit externer Batterie, Innenbordmotoren, Z- oder Pod-Antriebe liegt die Grenze bei 10.000 Euro.