UKW an BordSprechfunk statt Smartphone

Hauke Schmidt

 · 25.04.2023

UKW an Bord: Sprechfunk statt SmartphoneFoto: YACHT/A. Lindlahr
Herkömmlicher UKW-Funk hat trotz Internet weiterhin seine Berechtigung

Per UKW erreicht die Crew auch die in der Nähe segelnden Yachten oder Berufsfahrzeuge, ohne deren Telefonnummer zu kennen. Funk ist selbst im Smartphone-Zeitalter ein wichtiges Sicherheits-Feature und bedarf spezieller Lizenzen.

Zugegeben, ein Großteil der im Bordalltag anfallenden Kommunikation läuft inzwischen übers Telefon. Wer fragt am Wochenende noch über UKW nach, in welcher Bucht man sich zum Ankern trifft oder wie lange die befreundete Crew noch bis zum Hafen braucht? So etwas läuft längst per Whats-App. Selbst Brückenpassagen bestellt man mitunter per Telefon. Schlicht und einfach, weil statt eines Arbeitskanals nur die Nummer des Diensthandys in der Seekarte steht. Trotzdem hat ein UKW-Funkgerät an Bord seine Berechtigung und bleibt ein wichtiger Teil der Sicherheitsausrüstung. Generell gilt: Wenn die Verbindung auf Kanal 16 zustande gekommen ist, wechselt man für die weitere Kommunikation auf Kanal 72 oder 69

Im Notfall per Knopfdruck einen Hilferuf nebst Position absetzen und anschließend mit allen an der Rettung beteiligten Einheiten sprechen können, den auf Kollisionskurs laufenden Frachter anfunken – UKW ist und bleibt der direkte Kontakt zu anderen Schiffen und Yachten auch ohne Telefonnummer. Wobei dank AIS und MMSI auch gezielte Anfragen möglich sind, und das in einem Radius von bis zu 30 Seemeilen.

Wer im Mittelmeer unterwegs ist, weiß: Marineros und Tankstellen kontaktiert man besser nicht per Telefon, denn da muss erst einmal jemand rangehen. In der Hochsaison wartet man oft vergebens. Der Funk läuft dagegen fast immer im Hörmodus mit.

Für UKW-Funk werden ein SRC und eine Lizenz benötigt

Doch mit dem Kauf eines Funkgeräts ist es nicht getan. Um die UKW-Seefunkanlage nutzen zu dürfen, benötigt man das „Short Range Certificate“ kurz SRC. Je nach Anbieter kostet ein Kurs für den Funkschein zwischen 40 und 200 Euro. Hinzu kommen Prüfungsgebühren von rund 130 Euro.

Für das Gerät selbst muss eine individuelle Nummernzuteilung erfolgen, wie es im Amtsdeutsch der Bundesnetzagentur heißt. Mit der Anmeldung einer „Ship Station License“ bekommt man auch die Maritime Mobile Service Identity, kurz MMSI. Die Gebühr dafür beträgt rund 60 Euro, hinzu kommt ein jährliches Nutzungsentgelt von derzeit etwa drei Euro.

Scheinfrei funken

Walkie Talkies sind eine gute Möglichkeit für die Kommunikation mit Freunden oder dem BeibootFoto: Hauke Schmidt
Walkie Talkies sind eine gute Möglichkeit für die Kommunikation mit Freunden oder dem Beiboot

Im deutschen Seefunk sind Handgeräte zwar zugelassen, zum Betrieb ist aber ebenfalls ein Funkschein, das SRC, nötig. Für die Kommunikation mit dem Nachwuchs im Beiboot scheidet UKW damit aus. Wesentlich praktischer sind PMR-Funkgeräte, landläufig auch Walkie Talkies genannt. Für die kleinen Handgeräte fallen weder Prüfung noch Gebühren an.

Die herstellerseitig beworbenen zehn Kilometer Reichweite sind in der Praxis eine Wunschvorstellung. Zumal es merkliche Unterschiede bei der Sprachverständlichkeit und der Reichweite gibt. Wer auf freiem Wasser von der Yacht zum Beiboot funkt, kann mit guten Geräten etwa drei Seemeilen überbrücken. Im Mastenwald im Hafen ist die Reichweite geringer. Um die auf Krebsfang gegangene Crew zum Essen an Bord zu beordern, genügt die Technik aber locker. Bewährt haben sich die wasserdichten und schwimmfähigen T92 H2O von Motorola. Im Zweier-Set kosten die robusten Geräte rund 100 Euro.


Mehr zum Thema: