T&T - NewsNachrüstung von Fäkalientanks auf Yachten

Meinert Matzek

 · 26.08.2004

Deutsche Segler dürfen in bestimmten Fällen auf eine Ausnahmeregelung hoffen

Am 01. 01. 2005 läuft die Nachrüstungsfrist für Yachten mit Bordtoilette aus. Laut 1. Ostsee-Schutzverordnung, die sich auf das Helcom-Abkommen begründet, müssen ab dann alle Boote mit einem Rückhaltesystem und einem Anschluss für die Decksabsaugung ausgerüstet sein (siehe auch YACHT 06/04, Seite 72).

Das würde für viele Eigner einen großen Aufwand bedeuten, dessen Kosten unter Umständen den Zeitwert des Schiffs übertreffen.
Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mündlich mitteilte, sollen Sportboote, die maximal 10,50 Meter lang oder maximal 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen werden. Diese Regelung steht allerdings unter Vorbehalt einer noch durchzuführenden Ressort-, Länder- und Verbändeabstimmung.
Für alle übrigen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette mit Durchlass nach außen an Bord haben, bleibt die Regelung bestehen.
Das teilte zumindest der DSV in seiner jüngsten Veröffentlichung mit. Die YACHT wird weiter berichten.

Meistgelesen in der Rubrik Ausrüstung