T&T - NewsAusnahmeregelung für Fäkalientanks

Carsten Kemmling

 · 30.11.2004

Die drohende Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks für kleine und ältere Boote ab 1. Januar 2005 ist abgewendet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2004 der 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung zugestimmt. Nach der darin enthaltenen Ausnahmeregelung sind nunmehr Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 10,50 Meter lang oder weniger als 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen.

Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und Toiletten an Bord haben, müssen ab 1. Januar 2005 mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein.

Mit der Befreiung älterer und kleinerer Sportboote von der Nachrüstungspflicht macht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Gebrauch von der Helcom-Empfehlung, die es den einzelnen Nationen freistellt, Boote, bei denen die Nachrüstung mit geschlossenen Fäkalientanks technisch schwierig oder finanziell aufwändig ist, von der Nachrüstungspflicht auszunehmen.

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