YACHT-Redaktion
· 27.08.2019
Die YACHT-Meldung über Polizeikontrollen zur Beflaggung wird unter Seglern viel diskutiert. Im PDF lesen Sie, was Brauch ist und was das Gesetz vorschreibt
Die Meldung über Eigner von Yachten in Boltenhagen, gegen die wegen des Setzens der Landesdienstflagge unter der Saling Strafanzeige gestellt wurde, wird gerade in den sozialen Medien viel diskutiert.
Tatsächlich kann laut dem Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) der Missbrauch von Landesdienstflaggen strafrechtlich geahndet werden. Denn während Bundesländerflaggen – Flaggen ohne Wappen – privat genutzt werden dürfen, ist der private Gebrauch von Dienstflaggen – Landesflaggen mit Wappen – in vielen Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, ausschließlich den Behörden vorbehalten.
Was Skipper zum Thema Yachtgebräuche und Flaggenführung, die das Gesetz oder gute Seemannschaft gebieten, zudem wissen sollten und welches Bordritual vielleicht längst veraltet ist, ist nachzulesen im YACHT-Artikel "Das Miteinander ist der rote Faden".