Rauchen
"Das Rauchen und der Umgang mit Feuer ist in der Halle untersagt" – so steht es fast immer deutlich sichtbar angeschlagen. Aus gutem Grund. Offene Flammen sind eine häufige Brandursache.
Brennbare Stoffe
Entflammbare Flüssigkeiten, auch Brandbeschleuniger genannt, dürfen nicht im Schiff oder sonst irgendwo in der Halle gelagert werden. Also: Petroleum, Außenborderbenzin, Spiritus etc. von Bord. Verdunstendes Benzin und Gas sind über die Brennbarkeit hinaus außerdem hoch explosiv. Ob der Treibstofftank entleert werden muss, ist mit dem Betreiber des Winterlagers zu klären.

YACHT/M.Strauch Alle Gefahren in einem Bild. Besonders mit brennbaren Flüssigkeiten und Gas muss man in der Halle vorsichtig sein
Heizgeräte
Der Betrieb von Gasstrahlern, Heizlüftern und -strahlern, Ölöfen und Bootsheizungen ist im Winterlager untersagt. Auch das Heizen mit Ölradiatoren zählt dazu.
Batterieladegeräte
Batterien dürfen nur in ausreichend belüfteten Räumen geladen werden. Dazu zählen Winterlagerhallen nicht. Zum Laden müssen die Batterien ausgebaut und mit nach Hause genommen werden.

YACHT-ARCHIV Nur die Messleitungen sind abgesichert. Der Stromfluss der übrigen Kabel ist nicht begrenzt. Bei einem Kurzschluss schmelzen sie – bis zum Brand ist es dann nicht mehr weit
Farben und Harze
Reste von Farben und Klebern jedweder Art müssen nach getaner Arbeit entsorgt oder zur Aufbewahrung mitgenommen werden. Insbesondere Reste von Zweikomponentenlacken und -harzen können miteinander reagieren und zu Brandquellen werden.
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