"Bis fünf Meter Länge", "bis zehn Quadratmeter Segelfläche", "bis vier PS Motorleistung" – vor allem in älteren Privathaftpflichtverträgen ist die Haftung aus dem Besitz oder Gebrauch eigener kleinerer Boote oft noch mit eingeschlossen. Ein Blick ins Kleingedruckte bringt Klarheit. Findet sich darin hingegen ein entsprechender Risikoausschluss, gilt: Selbst mit einem vermeintlich kleinen Opti oder Laser lässt sich großes Unheil anrichten, der Abschluss einer Bootshaftpflicht ist daher ratsam.
Die springt zum Beispiel ein, wenn der Rudergänger einen Schwimmer übersieht, diesen übersegelt und ihm dabei schwere Verletzungen zufügt. Oder wenn beim Anlegen der Aufschießer misslingt und das eigene ein Nachbarboot rammt.
Da sich Haftpflichtschäden bei kleinen, offenen Booten eher in Grenzen halten, gibt es von einigen Versicherern spezielle Tarife, die gegenüber den Policen für ein Dickschiff deutlich kostengünstiger ausfallen. Spezialtarife für Optis, Jollen und auch Sportkatamarane sind mal auf bestimmte Bootstypen, mal auf unterschiedliche Binnenreviere begrenzt.
Eine herkömmliche Kaskoversicherung rechnet sich für Jollenbesitzer hingegen häufig nicht. Viele Teile, die zu Bruch gehen können, würden nämlich unter die Selbstbeteiligung fallen. Ohne einen solchen vertraglich fixierten Eigenbehalt stiege die Prämie hingegen rasch ins Unermessliche.

Lloyd Images Jollen können kentern. Mitunter geht dabei auch etwas zu Bruch. Eine herkömmliche Bootskaskopolice ist dennoch meist nicht sinnvoll
Zumindest ein Fall sollte dennoch abgesichert sein: der Totalverlust des Bootes. Sei es, weil es kentert und unwiederbringlich sinkt, weil es in Brand gerät oder gestohlen wird. Oder weil infolge einer Kollision mit einem größeren Boot so viele Teile zu Bruch gehen, dass deren Ersatz oder Reparatur den Gesamtwert der Jolle übersteigen.
Zu diesem Zweck gibt es für Kleinboote die Totalschadenversicherung, mitunter auch als Teilkasko bezeichnet. Die hat nichts mit der gleichnamigen Police aus dem Kfz-Bereich gemein, sondern greift nur wie beschrieben im Falle eines tatsächlichen oder wirtschaftlichen Totalschadens.
Jollenhaftpflicht und -totalschadenpolice sind für rund 100 Euro im Jahr zu haben. Daneben sollte sich ein Jollensegler natürlich wie jeder andere auch gegen Unfallrisiken absichern.
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