Die Privathaftpflicht kommt nicht für Personen- oder Sachschäden auf, die ein Schiffsführer anrichtet. Fürs eigene Boot gibt es die Bootshaftpflicht. Doch was tun, wenn eine Yacht für den Urlaubstörn gechartert werden soll? Dann hilft die Skipperhaftpflicht.
Sie deckt Ansprüche geschädigter Crewmitglieder und Dritter, die gegen den Skipper erhoben werden. Auch dann, wenn diesem kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Einzelne Anbieter bieten gar Versicherungsschutz für den Fall, dass der Schiffsführer grob fahrlässig handelt.
Vor allem bei Chartertörns im Ausland gilt zudem: Nicht immer lässt sich feststellen, ob der Vercharterer für das gemietete Schiff eine Bootshaftpflichtpolice abgeschlossen hat, wie hoch deren Deckung ist und ob die Prämien pünktlich bezahlt worden sind. Kurz gesagt, der Skipper weiß nicht, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Yacht / A. Fritsch Segeln im Mittelmeer - für viele Sinnbild unbeschwerten Urlaubs
Falls nicht, haftet er im Schadensfall mit seinem Privatvermögen. Auch davor schützt ihn die Skipperhaftpflicht. Wer als Eigner eine Haftpflichtpolice für sein Boot abschließt, kommt bei vielen Versicherungen in den Genuss einer kostenlosen Skipperhaftpflicht.
Steht das Schiff aufgrund von Schäden, die von den Seglern zu verantworten sind, nach dem Törn nicht für die nächste Crew zur Verfügung, wird das Charterunternehmen Schadenersatz verlangen. Dagegen schützt die Forderungs- beziehungsweise Charterausfalldeckung. Sie ist mal in der Skipperhaftpflicht eingeschlossen, mal nur gegen Prämienaufschlag erhältlich. Gleiches gilt für die Beschlagnahmeversicherung.
Nicht selten gibt es während eines Ferientörns Streit, wenn ein Mitsegler Schiff oder Ausrüstung beschädigt. Dann nämlich ist die Kaution von allen futsch. Um das zu verhindern, kann die Crew vor Reiseantritt eine entsprechende Kautionsversicherung abschließen.
Die Kautionsversicherung gibt es von verschiedenen Anbietern. Oft ist sie auf einen bestimmten Törn beschränkt. Wer häufiger chartert, fährt eventuell günstiger, wenn er einen Jahresvertrag abschließt.
Eine Reiserücktrittspolice braucht, wer lange im Voraus bucht oder mit zahlenmäßig großer Crew auf Törn gehen will. Sie schützt im Charterbereich insbesondere davor, dass der Skipper ausfällt und nicht ersetzt werden kann, sodass die gesamte Reise abgeblasen werden muss, ob nun vor Beginn oder während des Törns. Springt ein einzelnes Crewmitglied ab, trägt die Versicherung dessen Anteil an den Reisekosten.
Schließlich sei auch für Chartersegler, die gesetzlich krankenversichert sind, auf die Auslandsreisekranken-Versicherung hingewiesen. In privaten Krankenversicherungspolicen ist der Auslandsschutz oft schon enthalten.
Generell gilt, sehr genau den eigenen Bedarf zu ermitteln und dann Preise vergleichen. Einige Versicherer bieten diverse Charterversicherungen als Komplettpakete an, andere Anbieter offerieren jede Versicherung einzeln.
weiter zu den richtigen Policen für ... zurück zur Übersicht