
Thomas Gibson
Thomas Gibson ist Leiter und Prokurist bei Firmenich Yachtversicherungen. Der gelernte Schifffahrtskaufmann ist selbst begeisterter Segler, zudem beschäftigt er sich seit seiner Jugend mit dem Bau und der Technik von Booten. Seit über 25 Jahren vertreibt er Policen für Wassersportler. In seiner täglichen Arbeit kommen ihm immer wieder Fälle unter, in denen Bootseigner von teilweise oder gänzlich falschen Annahmen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes ausgehen. Für die YACHT hat Gibson daher die zehn verbreitetsten Irrtümer zusammen- und richtiggestellt.
Irrtum 1:
Da das Gesetz hierzulande keine Haftpflichtversicherung fürs Boot fordert, ist sie entbehrlich. Im Fall des Falles kommt eh meine Privathaftpflicht für von mir mit dem Boot verursachte Schäden auf.
Falsch! Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch einer Segelyacht mit Hilfsmotor resultieren. Ausgenommen davon sind bei einigen Versicherern Surfboards oder kleinere Jollen. Andere Privathaftpflichtversicherer hingegen schließen bestimmte sportliche Aktivitäten sowie die Benutzung entsprechender Geräte oder Fahrzeuge explizit von der Haftung aus.
Beispiel: Ein Skipper verschätzt sich beim Anlegemanöver und beschädigt mit dem Anker den Seezaun des Nebenliegers. Damit nicht genug, bricht der sich beim Versuch, die ankommende Yacht abzuhalten, auch noch den Fuß. Folge: Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden, die aufgrund des Personenschadens sehr teuer werden können, geradestehen. Ohne eine Bootshaftpflicht haftet er mit seinem Privatvermögen!
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Bootsversicherung10 Irrtümer über Yachtversicherungen
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