
Was tun nach einem Einbruchdiebstahl?
• Aufgebrochene Schotten und Luken notdürftig verriegeln
• Anzeige bei der Waschpo oder nächsten Polizeidienststelle an Land erstatten
• Versicherer unverzüglich informieren
• Einbruchspuren dokumentieren, am besten fotografieren
• Liste der gestohlenen Ausrüstungsgegenstände anfertigen und zusammen mit Kaufbelegen oder anderen Herkunfts-/Besitznachweisen an die Versicherung senden
• Beschädigungen erst dann reparieren lassen, nachdem die Versicherung grünes Licht gegeben hat
Was tun nach einer Kollision mit einem anderen Schiff?
• Schiffe sichern, Folgeschäden gering halten
• Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Bericht sowie eine Skizze über den Hergang anfertigen (nur sachlich dokumentieren, nicht kommentieren, keine Schuld eingestehen)
• Schäden an beiden Schiffen fotografieren
• Zeugen suchen, deren Namen und Adressen notieren
• Sich vom Unfallgegner Ausweis und Schiffspapiere zeigen lassen
• Namen vom Eigner/Skipper und vom Schiff sowie die Adress-/Registerdaten notieren
• Versicherungsdaten, wenn vorhanden, austauschen
• Bei Streit mit dem Unfallgegner gegebenenfalls die Polizei zwecks Beweissicherung hinzuziehen
• Der eigenen Versicherung den Schaden melden, auch wenn man vermeintlich keine Schuld hat
• Havariebericht von der Versicherung anfordern, ausfüllen und zurücksenden
• Reparaturen erst in Auftrag geben, wenn die Versicherung ihre Zustimmung erteilt hat
Was tun nach einer schweren Havarie samt anschließender Bergung des Schiffs?
• Safety first – Leben der Crew retten, Schiff nötigenfalls aufgeben
• Wenn Schiffsrettung möglich, Folgeschäden abwehren
• Falls möglich und es die Situation erlaubt, schon von See aus Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und Bergungsmaßnahmen abstimmen
• Andernfalls selbst eine Bergung über die nächste Seenotrettungsleitstelle veranlassen
• In Deutschland möglichst die DGzRS mit der (kostenlosen) Bergung beauftragen
• Bei jeder professionellen Bergung, ob durch ein spezialisiertes Unternehmen oder einen Fischer, auf Lloyds Open Form bestehen (Internationaler Bergevertrag mit geregelten Kosten)
• Schiff in den nächsten Hafen schleppen lassen
• Versicherung über Havarie und Bergung informieren und weitere Weisungen entgegennehmen
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