Es sei eine wenig beachtete Regel, sagen jene Profi-Skipper, welche sich an den § 52a der Schiffssicherheitsverordnung in ihrer Fassung von 1997 halten – die bis heute Gültigkeit hat.
Danach brauchen gewerblich eingesetzte Yachten ein Sicherheitszeugnis. Was das ist und wie man es bekommt, lesen Sie in Ausgabe 7/2017 der YACHT.
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