Zahllose private Bootskäufer und -verkäufer greifen auf Musterkaufverträge aus dem Internet zurück, soll ein Vertragswerk den Verkaufsabschluss besiegeln. Damit fühlen sich beide Parteien dann auf der sicheren Seite. Vor bösen Überraschungen schützt sie das trotzdem nicht: Im Zweifel haftet ein privater Bootsverkäufer volle zwei Jahre lang, stellt der Käufer im Nachhinein schwere Schäden fest.
Wie zum Beispiel Osmose. Oder einen kapitalen Motorschaden. Genau das widerfuhr vor mittlerweile fünf Jahren dem Käufer einer gebrauchten Bandholm 30. In diesem Frühjahr endlich hat er in inzwischen zweiter Instanz Schadenersatz vom Verkäufer zugesprochen bekommen. Dabei hatten beide beim Kauf einen Vertrag aufgesetzt.