Die entscheidende Vorschrift steht in der Schiffssicherheitsverordnung. Diese setzt das internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in das deutsche Recht um. Und sie sieht seit 2010 für ausländische Funkzeugnisse, "...bei denen der Erwerb der Befähigungsnachweise nicht der Maßgabe der Vollzugsordnung für den Funkdienst entspricht", eine Anpassungsprüfung vor.
Gleichwohl versprechen verschiedene Funkscheinanbieter, ihre von der Royal Yachting Association ausgestellten SRC käme den deutschen Funkscheinen auch ohne eine solche Nachprüfung gleich.
Tatsächlich hat der Bundestag schon vor Jahren beschlossen, die Bundesregierung möge dafür sorgen, dass dem so sei – allein der politische Wille des Parlaments wurde bis heute noch nicht in die Tat umgesetzt.
Was heißt das aber nun für Segler, die einen Funkschein benötigen?
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