
YACHT/M. Strauch Marstalschoner "Zuversicht". Auf ihr segeln Jugendliche – hoffentlich auch noch im kommenden Sommer
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den "Entwurf der Änderungen der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffsicherheitsregeln unterliegen" vorgelegt. Diese Neufassung der umgangssprachlich als "Traditionsschiffsrichtlinie" oder "Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe" bekannten Regelung wurde seit Jahren mit den Betroffenen verhandelt und entsprechend erwartet.
Betreiber haut es glatt um
Was nun auf dem Tisch liegt, haut die Betreiber der deutschen Museumsflotte jedoch glattweg um. In einem Teil der geplanten Regelung sind entgegen dem, was nach den Beratungsgesprächen zu erwarten war, derart strenge Auflagen enthalten, dass sie – wenn der Entwurf ohne Änderung in Gesetzesform in Kraft treten würde – das Aus für einen Großteil der Schiffe bedeuten würde.
Das Deutsche Jugendwerk zur See Clipper formuliert das in einer Stellungnahme recht deutlich: "Zielstellung der Neufassung war die Behebung der Rechtsunsicherheit bzgl. der Anerkennung als Traditionsschiff (Historizität) und Einordnung in die Systematik der Seeschiffssicherheitsverordnung. In der nun vorliegenden Fassung, die den Erhalt der Traditionsschiffe bewirken soll, wird durch zahlreiche Verschärfungen der Bestand der Traditionsschiffe gefährdet."
Noch ist nichts in Stein gemeißelt
Bis zum 5. Oktober besteht nun die Möglichkeit, dem Ministerium Stellungnahmen einzureichen und im Petitionswege Änderungen der Vorlage zu erwirken. Insider halten es für möglich, dass die betreffenden Passagen des ansonsten positiv aufgenommenen Entwurfs einen Schuss vor den Bug darstellen und noch geändert werden.
Gesetzesentwurf und Stellungnahmen im Internet
• Stellungnahme des Dachverbandes "Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW)