Ein guter Rat
Die vermeintlich ohnehin überflüssige Kaskoversicherung voreilig kündigen, das sollte niemand – auch wenn man glaubt, darauf verzichten zu können, weil man selbst ja keine Schäden am eigenen Boot verursache. Denn: Beschädigt ein anderer das Boot, bleibt man ohne Kaskoschutz unter Umständen auf seinen Kosten sitzen.
Beispielsweise, weil der Verursacher unerkannt entkommt. Weil er keine Haftpflichtversicherung hat und auch kein Geld. Oder weil er von Gesetzes wegen gar nicht für den entstandenen Schaden haften muss, da sich sein Schiff beispielsweise trotz ordnungsgemäßer Vertäuung im Sturm losgerissen und das Nachbarschiff gerammt hat (siehe hierzu auch Verschuldens- vs. Gefährdungshaftung). In all diesen und vielen weiteren Fällen springt die eigene Kaskopolice ein.
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