Führerschein-Hängepartie
Kroatien: Behörden kündigen Anerkennung ausländischer Scheine für Charterskipper an, Gewissheit aber erst zum Saisonstart.
(26.01.2009/af) Es ist traurige Tradition an der Adria: Fast jedes Jahr verärgert die kroatische Bürokratie Segler, Eigner und Chartergäste mit neuen gesetzlichen Bestimmungen, die über die Messesaison angekündigt und dann erst zum Saisonbeginn umgesetzt werden.
Für viele Chartersegler und Agenturen schafft dies in der Hochphase der Buchungssaison reichlich Ungewissheit. Waren es in den Jahren zuvor Personenlisten oder die Ausflaggung von Charteryachten, sind es diesmal die Führerscheine. Nachdem die Regierung letztes Jahr ankündigte, dass Chartersegler künftig ein kroatisches Patent bräuchten, hagelte es Proteste, die schließlich Ende letzten Jahres zur Ankündigung führten, dass ausländische Scheine nun doch anerkannt werden sollen, wenn diese kroatische Ansprüche erfüllen.
Doch offenbar dauert diese Überprüfung sehr lange. Bis heute haben die Behörden nicht eindeutig festgelegt, ob der deutsche Sportbootführerschein See oder höherwertige Segelscheine wie beispielsweise der SKS oder BR-Schein ihre Gültigkeit für kroatische Charteryachten behalten.
Aufgrund diverser Anfragen vor und während der boot in Düsseldorf gaben die Behörden eine öffentliche Erklärung ab, die im Grund genommen nichts weiter ist als die Bestätigung, dass man an einer Lösung arbeitet. Die Liste der Scheine, die anerkannt werden, ist nach wie vor noch nicht veröffentlicht worden. Hier der Original-Text in der Übersetzung:
Anerkennung von ausländischen Küstenpatenten zur Boots- und Yachtführung
"Anlässlich der bevorstehenden nautischen Messen im In- und Ausland möchte das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur ankündigen, dass zur Erleichterung der Bootsführung seitens ausländischer Nautiker in der Republik Kroatien Änderungen und Ergänzungen zur Verordnung über Boote und Yachten vorbereitet werden, aufgrund welcher die Anerkennung von Zeugnissen zur Boots- und Yachtführung, ausgestellt von zuständigen ausländischen Behörden, sichergestellt werden soll.
Auf diese Art und Weise soll ausländischen Staatsbürgern die Führung von kroatischen Booten und Yachten ermöglicht werden, sofern sie ein Küstenpatent, ausgestellt von der zuständigen Behörde ihres Landes, besitzen.
Das Ministerium wird ausländische Zeugnisse in dem Maße anerkennen, in welchem diese mit den Bedingungen für den Erwerb entsprechender Zeugnisse gemäß den kroatischen Vorschriften übereinstimmen. Das Ministerium wird ein Verzeichnis ausländischer Zeugnisse veröffentlichen, die in der Republik Kroatien anerkannt werden. Hiermit wird ein beachtlicher Beitrag zur Abwicklungserleichterung des Charterns in Kroatien geleistet, ohne dass dabei die Sicherheit der Schiffsfahrt infrage gestellt wäre."
|