America's Cup
Ellison siegt vor Gericht
Alinghi hat endgültig das Duell vor Gericht gegen BMW Oracle verloren. Richter Herman Cahn vom New York Supreme Court wies die Eingaben des Schweizer Syndikats (SNG) ab und bestätigte das US-Syndikat als rechtmäßigen Herausforderer.
„SNG konnte nicht nachweisen, dass das Gericht relevante Fakten übersehen hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Bezogen auf die strittige Kielyacht-Problematik, schreibt Cahn: „SNG hat nicht nachgewiesen dass das Wort „Kielyacht“ nicht auch einen Mehrrumpfer beschreiben könne.“
Die Parteien dürfen die schnellst möglichen Boote bauen, „so lange sie in die Rahmenbedingungen der Deed of Gift passen“. Dabei spiele es keine Rolle dass die Schiffe „ungewöhnlich“ sein könnten.
„Lasst uns diese Sache auf dem Wasser austragen“, sagte Alinghi-Präsident Ernesto Bertarelli in der offiziellen Stellungnahme . „Wir haben uns entschlossen, den Beschluss nicht anzufechten und freuen uns darauf, den Kampf wieder aufs Wasser zu verlegen“, sagt er weiter.
Damit ist die drohende Gefahr einer längeren Berufungsverhandlung offenbar gebannt. Allerdings droht weiterer Ärger. Denn Bertarelli sagt weiter: „Wir werden BMW Oracle Racing im Juli 2009 an der Startlinie des Deed of Gift Matches wieder treffen.“
Damit bringt er das strittige Datum ins Spiel. Von Juli 2009 war bisher nicht die Rede, wenn auch Alinghis Strategie bisher offensichtlich mit den juristischen Verzögerungen darauf abzielte, diesen späten Termin zu erreichen. BMW Oracle soll im Design und Bau des Multihulls deutlich weiter sein.
So wird in der Stellungnahme von BMW Oracle kein Datum genannt. Sprecher Tom Ehman bestätigte aber deutlich, dass die Amerikaner gewillt sind, im Oktober dieses Jahres zu segeln.
Der Herausforderer habe entsprechend der Deed das Recht, den Zeitpunkt zu bestimmen. Wenn Alinghi einen anderen Termin wolle, müsse es die Initiative für die Änderung übernehmen und dem Golden Gate Yacht Club einen anderen Vorschlag machen. Das sei bisher aber nicht geschehen.
Ehman schlägt als Kompromissvorschlag Februar oder März 2009 in der südlichen Hemisphäre vor. Aber dann müsse Alinghi auch schnell den Ort des Matches bekannt geben. Das ist die Trumpfkarte, die Alinghi noch in der Hand hält. Der Verteidiger darf den Ort bestimmen.
Sollte es wieder keine Einigung geben, dann werde man wohl wieder das Gericht anrufen müssen, lässt Ehman durchblicken. Darauf läuft es wohl wieder hinaus. Entsprechend der Deed of Gift muss der Zeitpunkt der Regatta zehn Monate nach der Abgabe der Herausforderung liegen. Das wäre 2008.
Aber Alinghi pocht darauf, dass während der Zeit der Verhandlung vor New York die Uhr angehalten war. Die Richtigkeit dieser Interpretation kann wohl wieder nur das Gericht klären. Jedenfalls macht Ernesto Bertarelli im Gespräch mit dem US Newsletter Schuttlebutt deutlich, dass er keine Chance sehe, dass Alinghi im Oktober 2008 segeln könne auch wenn er dazu gezwungen werde.
Alinghi Skipper Brad Butterworth sagt dem Neuseeländischen Radio: „Es geht darum ob wir in diesem Jahr segeln, was Alinghi nicht schaffen kann, oder ob wir es nächstes Jahr auf dem Wasser aussegeln. Entweder werden die Anwälte weiter kämpfen oder wir bauen einen Mehrrumpfer und segeln ihn im Juli 2009.“
Aber er hört sich begeistert bezüglich der neuen Boote an die 40 Knoten erreichen sollen: „Es wird fantastisch. Niemand hat jemals Regattaboote dieser Art gesehen. Sie werden wie Space Shuttles sein.“
Bei dem abseits stehenden Team New Zealand Chef Grant Dalton hört sich der erste Kommentar zu dem Urteil deutlich weniger euphorisch an. Die Chancen dass der 33. Cup abgehakt werden könne und die 34. Auflage so schnell wie möglich mit allen Herausforderern beginne seien gestiegen, sagt er dem New Zealand Herald.
Vom 33. Cup mit den Multihulls erwartet er allerdings wenig Spannung. „Die Schiffe werden mit Speedunterschieden bis zu zehn Knoten über den Parcours segeln. Mit Vorteilen mal für den einen mal für den anderen. Viel hängt von der Zuverlässigkeit ab. Es bricht immer viel wie man bei „Groupama“ gesehen hat.“
Dalton machte auch klar, dass die Schadensersatzklage des Team New Zealand gegen Alinghi von diesem aktuellen Urteil nicht berührt sei. Sie bestehe nach wie vor.










