America’s Cup

BMW Oracle Racing klagt erneut gegen Alinghi

13.01.2010 Lars Bolle, Fotos: Guido Trombetta/Alinghi, Montage: YACHT - Angeblich verstoßen die Segel der Schweizer gegen eine Cup-Regel

Fotograf: © Guido Trombetta/Alinghi, Montage: YACHT
Sind diese Segel "Swiss-made"?

Was bedeutet das Wort „konstruiert“? Gehören die Segel automatisch dazu, wenn von einer Yacht die Rede ist? Der seit dem 20. Juli 2007 geführte Dauerstreit der beiden Cup-Kontrahenten ist um einen weiteren Zankapfel reicher.

America’s-Cup-Herausforderer BMW Oracle Racing zieht im Dauerstreit mit Verteidiger Alinghi erneut vor Gericht. 26 Tage vor dem geplanten Start des 33. Cup-Duells vor Valencia am 8. Februar macht das Team um US-Milliardär Larry Ellison seine Drohungen der vergangenen Wochen wahr, die Schweizer wegen angeblich illegaler Segel zu verklagen. In einem offenen Brief fragte BMW Oracle Racings Geschäftsführer Russell Coutts am Mittwochmorgen: „Kann der Schweizer Verteidiger mit in den USA gefertigten Segeln antreten?“

In der die Grundregeln des Duells festlegenden Cup-Stiftungsurkunde von 1887 heißt es: „(...) mit einer Yacht (...) in dem Land konstruiert, in dem der herausfordernde Verein seinen Sitz hat (...).“ Die Amerikaner interpretieren die Regel so, dass sie für alle Teile des Bootes gelte. Die Schweizer dagegen beziehen sie nur auf das Boot selbst, und selbst, wenn sie dazugehören sollten, sei nur quasi die Rohware, das Tuch, in den USA gefertigt worden, der Schnitt stamme aus der Schweiz. Eine Schlichtung des Streits scheiterte am 12. Januar in Singapur.

Alinghis in Hamburg lebender Chefdesigner Rolf Vrolijk sagte der YACHT: „Die Anschuldigungen sind unsinnig. Wir haben uns einen irrsinnigen Aufwand mit dem Bau und Zusammenbau unseres Katamarans in der Schweiz geleistet, den wir später ausfliegen mussten. Die Bahnen unserer Segel haben wir in der Schweiz zusammengebaut. Mal ehrlich: Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Oracle hat seine Kohlefaser auch nicht aus den USA.“

Beide Teams gingen zunächst davon aus, dass diese Klage den Start des Duells nicht mehr verzögern und das Gericht die Klage erst nach der Begegnung auf dem Wasser verhandeln wird. Nun jedoch gilt eine vorherige Behandlung des Themas als wahrscheinlich, was wieder hohes Streitpotenzial und die Gefahr einer Verzögerung birgt.

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