Kroatien

Wirbel um Warnbriefe einiger Marinas

06.11.2012 Andreas Fritsch, Fotos: Yacht / A. Fritsch - Manche Häfen verschicken an Dauerlieger Hinweise, dass ihre Schiffe zwangsversteuert werden könnten und befördern so Ängste der Eigner

Fotograf: © Yacht / A. Fritsch

Inhalt der Warnbriefe: Wer sein Boot ganzjährig in Kroatien liegen hat, muss das Land eigentlich alle 18 Monate einmal verlassen, um den gesetzlichen Vorschriften Genüge zu tun, die es dann zulassen, das Boot erneut für so einen Zeitraum zu nutzen, ohne die Mehrwertsteuer zu entrichten.

Aber: Dieser Teil eines internationalen Steuerabkommens wurde von den kroatischen Zollbehörden nie umgesetzt. Es war und ist gelebte Praxis seit Jahrzehnten, dass Boote einfach unbegrenzt nur in kroatischen Gewässern genutzt werden können, wenn Eigner diese im Winter in einer Marina lagern, die den Status eines Zollverschluss-Lagers erfüllen. Gegen Gebühr übernahm die Marina dann diesen bürokratischen Vorgang für den Eigner. 

Mit dem im Sommer nächsten Jahres anstehenden EU-Beitritt Kroatiens begannen schon letztes Jahr die Zollbehörden (und auch andere), im Land einen strenger gesetzeskonformen Kurs einzuschlagen, um den Auflagen der EU-Kommission für einen Beitritt Kroatiens nachzukommen. In diesem Zuge begannen einzelne, regionale Zollverwaltungen Marinas darauf hinzuweisen, dass eigentlich die Rechtslage nach 18 Monaten Aufenthalt ein Ausklarieren der Yacht aus kroatischen Gewässern erfordert und anschließend eine Wiedereinreise nötig ist.

Nach Angaben von YACHT-Lesern begannen einige Marinas unlängst sogar, Eignern für 200 Euro einen fragwürdigen Service anzubieten, indem eine kroatische Crew das Boot ausklariert, mit Maschine zwölf Meilen aus den Hoheitsgewässern herausfährt, umdreht und dann wieder einklariert. 

Laut Auskunft des ACI auf der Hanseboot gibt es aber keine entsprechende generelle Anweisung der ACI-Leitung an ihre Marinas, Dauerlieger über die geänderte Rechtslage zu informieren, sondern es handle sich um die Initiative einzelner Marina-Leiter. 

Kroatien-Experte Karl-Heinz Beständig, Autor des Revierführers "888 Häfen & Buchten", sagt, ihm sei bis heute kein einziger Fall bekannt geworden, in dem die kroatischen Zollbehörden ein privates Schiff wegen der vermeintlichen Verletzung der 18-Monate-Regel beschlagnahmt hätten. Entsprechende, im Internet verbreitete Meldungen, hätten den Hintergrund gehabt, dass Schiffe von Eignern beschlagnahmt wurden, die ihre Yacht in Marinas oder Häfen untergebracht hätten, DIE KEINEN STATUS ALS ZOLLVERSCHLUSS-LAGER hatten! Beständig geht davon aus, dass die kroatischen Behörden nicht sieben Monate vor EU-Beitritt nun beginnen, ausländische Eigner im Land durch plötzliche, groß angelegte Kontrollen mit Strafzöllen zu belegen oder gar die Schiffe zu beschlagnahmen. 

Der gleiche Sachverhalt wird von anderen Informationsstellen allerdings unterschiedlich gedeutet. So warnen der ADAC und der in Kroatien aktive Dienstleister Sea Help seine Kunden ausdrücklich davor, dass ihr Schiff bei möglichen Zollkontrollen beschlagnahmt werden könnte. Sie empfehlen entsprechend die zeitweilige Ausreise mit dem Schiff, zur Not auch noch jetzt im Spätherbst oder Winter. 

Beide Sichtweisen haben nachvollziehbare Gründe und letztlich bleibt dem Eigner nicht anderes übrig, als für sich ganz persönlich eine Entscheidung zu treffen, welches Szenario er für wahrscheinlicher hält – ob er ein Restrisiko eingehen will oder nicht.

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