Versicherung

Höhere Deckungssummen in Italien

08.02.2012 Pascal Schürmann, Fotos: YACHT/H.G. Kiesel - Ob Adria, Riviera, Gardasee oder ein anderes Segelrevier: Ab dem Sommer gelten jenseits der Alpen neue Vorschriften für die Bootshaftpflicht

italien
Fotograf: © YACHT/H.G. Kiesel
Neue Versicherungsvorschriften für Yachteigner, die mit ihrem Schiff in Italien segeln

Wer ab dem 11. Juni 2012 mit dem eigenen Boot auf italienischen Küsten- oder Binnengewässern unterwegs ist, sollte zuvor unbedingt seine Haftpflichtversicherung hinsichtlich der darin vereinbarten Deckungssummen überprüfen. Darauf weist der in Grünwald bei München ansässige Bootsversicherungsmakler Bavaria hin.

Anders als in Deutschland ist – wie in vielen anderen Ländern auch – in Italien eine Haftpflichtversicherung für Motor- und für Segelboote, die über eine Einbaumaschine oder einen Außenborder verfügen, gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt selbst dann, wenn diese lediglich innerhalb der Landesgrenzen transportiert oder gelagert werden. Die Bootslänge spielt dabei keinerlei Rolle.

Konkret wird die Mindestdeckung von derzeit 2,5 auf 5 Millionen Euro für Personenschäden sowie von 0,5 auf 1 Million Euro für Sachschäden erhöht. Hintergrund der neuen Haftpflichtsummen ist die Übernahme einer EU-Richtlinie seitens des italienischen Gesetzgebers.

Weiterhin macht Versicherungsmakler Bavaria darauf aufmerksam, dass von den italienischen Behörden als Nachweis das sogenannte Haftpflichtzertifikat nur in der italienischen oder aber in der zweisprachigen deutsch-italienischen Ausführung anerkannt wird. Bavaria sende seinen Kunden daher zusätzlich zum internationalen auch das italienische Zertifikat automatisch vor Saisonbeginn zu.

Von der Regelung sind im Übrigen auch Segler betroffen, die mit dem eigenen Boot nur einen kurzen Abstecher in italienische Gewässer unternehmen – also etwa von Korsika aus einen Tagestörn nach Sardinien absolvieren oder von der kroatischen hinüber zur italienischen Küste segeln. Einzig Segelboote, die keinen Hilfsmotor haben, in der Regel also Jollen, fallen nicht unter die Versicherungspflicht.

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