Ausbildung

Berlin segnet Führerscheinänderung ab

27.01.2012 Pascal Schürmann, Fotos: YACHT/B. Andersch - Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag gestern wie erwartet Erleichterungen für Freizeitkapitäne auf Sportbooten beschlossen

Fotograf: © YACHT/B. Andersch
Führerschein, Prüfungsfragen: Wie soll die Neuregelung aussehen?

Zu vorgerückter Stunde nahmen die Abgeordneten einen Antrag von Union und FDP (17/7937) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8482) an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von derzeit fünf auf künftig 15 PS (11,4 kW) anzuheben.

Darüber hinaus sollen unterschiedliche Regelungen zum Führerschein zusammengefasst und die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten verstärkt in den Vordergrund rücken sollen.

Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.

Nun ist es am Bundesverkehrsministerium, die entsprechenden Verordnungen zu ändern. Bis wann dies geschieht, wird unter anderem davon abhängen, welche Dringlichkeit die Ministeriumsbeamten dem Bundestagsbeschluss beimessen, wie viel Aufwand damit einhergeht und nicht zuletzt, wie sehr sich die Abgeordneten in den kommenden Monaten beim Minsterium darum bemühen werden, dass dieses die Umsetzung zügig vorantreibt.

Torsten Staffeldt, FDP, einer der Initiatoren der Führerscheinneuregelungen, sagt daher auch: „Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Ich erinnere nur an den Antrag der großen Koalition zur Verbesserung des Wassertourismus. Bis heute ist kaum etwas umgesetzt worden. Das wird uns nicht passieren."

Und weiter: "Unser Ziel ist es, die beiden Kernpunkte – Führerscheinfreiheit bis 15 PS und Erhöhung des Praxisanteils in der Ausbildung – noch bis zum Sommer diesen Jahres umzusetzen. Wir haben daher mit der Union vereinbart, ab März regelmäßige Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium zu führen, um uns über den Stand der Umsetzung informieren zu lassen.“
 

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