Bootskauf Artikel

Leasing – mieten statt kaufen

03.09.2008 - Finanzmakler, Banken und nun auch Werften bieten Seglern Leasing-Verträge fürs Schiff an. Was sich hinter den Offerten verbirgt. Für wen sie sich lohnen

Hayo Vreeswijk strahlt. "Ab sofort brauchen unsere Kunden für eine Bénéteau nicht mehr tiefer in die Tasche zu greifen als für eine Yacht der Konkurrenz", sagt der Verkaufsleiter der französischen Großserienwerft. Damit zielt er vor allem auf Niedrigpreis-Anbieter wie Bavaria, Delphia, Poncin und Co. Weil die Kaufsumme oft das entscheidende Kriterium bei der Wahl eines neuen Bootes ist, geraten die Franzosen unter Druck. Um der Konkurrenz Paroli zu bieten, greift man bei der Groupe Bénéteau, zu der auch Jeanneau gehört, daher zu ungewöhnlichen Mitteln.

War es erst die Einführung der Discount-Modellreihe Cyclades, hat man nun gemeinsam mit der Großbank Société Générale eine Finanzierungsgesellschaft gegründet, die SGB Finance. Deren Geheimwaffe: Französisches Leasing. Wer das ausnutze, so Vreeswijk, könne gegenüber dem Sofortkauf einer Yacht viel Geld sparen.

Andere Werften ziehen nach. Dehler hat jüngst die Dehler Finance BV in Holland gegründet. Neben klassischen Finanzierungslösungen bietet man ebenfalls Spezialformen des Leasings an. Mietverträge fürs Schiff - nichts anderes verbirgt sich hinter dem Begriff Leasing - sind auch in Deutschland nicht neu. Einen Boom erlebte diese Form der Schiffsfinanzierung in den achtziger Jahren. Seinerzeit lockten großzügige Abschreibungsmöglichkeiten und damit einhergehende Steuerersparnisse all jene, die ihr Boot zumindest zeitweise in Charter laufen ließen. Längst aber spielt der Fiskus in den meisten Fällen nicht mehr mit. Wer keine ernsthaften Gewinnabsichten nachweisen kann, wird zur Steuernachzahlung verdonnert.

Reine Privatnutzer einer Yacht haben vom Leasing vor allem in den gleichfalls lange zurückliegenden Hochzinsphasen profitiert. Derzeit ist aber der klassische Bankkredit im Vergleich mit den meisten Mietverträgen - von Ausnahmen abgesehen - unterm Strich günstiger. Zumindest dann, wenn der Segler die gemietete Yacht am Ende sein Eigen nennen will.

Das bestätigt Dr. Michael Unkelbach. Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwalt ist Rechtsberater des Bundesverbands Wassersportwirtschaft (BWVS). Er sagt: "Im Gegensatz zu Frankreich und Italien ist das Privat-Leasing von Yachten in Deutschland wenig verbreitet." Vom wichtigsten Vorteil, Leasing-Raten als Betriebsausgaben geltend machen zu können, profitierten eben nur Unternehmen. Und überhaupt, Leasing genießt in Deutschland nicht gerade den besten Ruf. Dafür haben in der Vergangenheit unzählige Negativbeispiele aus der Kfz-Branche gesorgt. Dort ist Leasing unter Privatleuten zwar ebenfalls noch nicht der Renner, aber immerhin in nennenswertem Umfang vorhanden.

Warum also sollte ein potenzieller Yachtkäufer auf die Idee kommen, ein Schiff zu mieten, statt es zu erwerben? Zumal die meisten Kaufwilligen schon vor einer vergleichsweise überschaubaren Finanzierung per Ratenkredit oder Hypothekendarlehen zurückschrecken.

"Weil es in bestimmten Fällen handfeste Vorteile auch für den privaten Leasing-Nehmer gibt", behauptet Dr. Darius Ahrabian von der AIL Leasing GmbH in München. Das eigentlich auf Auto-Leasing spezialisierte Unternehmen, zu dessen Gesellschaftern unter anderem die Bavaria Yachtversicherungen zählt, tritt seit vier Jahren auch als Bootsvermieter auf. "Der Kunde zahlt während der Vertragslaufzeit mit seiner Rate nur den Wertverlust des Schiffs samt Zinsen sowie die darauf fällige Mehrwertsteuer."

Halbiere sich der Wert der Yacht bis zum Ende des Leasing-Vertrags, so Ahrabian, hätte der Segler auch nur die Hälfte der normalerweise fälligen Steuer zu bezahlen. Ein Teil davon werde zwar von den Zinsen wieder aufgefressen. Dennoch: "Die tatsächliche Ersparnis beläuft sich für das angeführte Beispiel auf immerhin rund 40 Prozent der Mehrwertsteuer."

Auch der unabhängige Finanzvermittler Andreas Kempf, Inhaber von Euro Finanzkonzepte aus Mönchengladbach, betont: "Yacht-Leasing ist extrem interessant für Privateigner, die ein Schiff lediglich für einen begrenzten Zeitraum nutzen wollen und die keinen Wert auf das Eigentumsrecht an der Yacht legen." Eine echte Alternative zur Kreditfinanzierung oder zum Barkauf ist Leasing allerdings für viele Segler nur dann, wenn sie das Schiff am Ende vom Leasing-Geber erwerben können.

Und selbst das lasse sich derart gestalten, dass ein Leasing-Vertrag den Kunden insgesamt nicht teurer käme als die klassische Finanzierung, sagt Uwe Sobotka. Er ist Geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Köhler & Partner GmbH, die als Finanzmakler auf die Wassersportbranche spezialisiert ist. Möglich wird das, weil Sobotka aufgrund seiner 15-jährigen Erfahrung über beste Verbindungen zu Banken, Werften und Händlern verfügt und günstige Konditionen aushandeln kann.

Damit seine Kunden bei Auslaufen eines Mietvertrags nicht mit überhöhten Restwertforderungen konfrontiert werden, sichert Sobotka sie auf Wunsch über eine so genannte Rückkaufgarantie ab. Dann gibt es später unabhängig vom Zustand der Yacht keinen Streit über deren wirklichen Wert - ein häufiger Konfliktpunkt beim Leasing. Vor allem dann, wenn sich der Leasing-Geber vertraglich ein Andienungsrecht (siehe unten „Leasing-ABC“) sichert.

Um attraktive Angebote unterbreiten zu können, drängen seit kurzem fremde Gesellschaften mit ungewöhnlichen Leasing-Offerten nach Deutschland. Etwa die CG Mer, ebenfalls Tochter der Société Générale. Sie macht sich zunutze, dass in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen Yachten zum halben Mehrwertsteuersatz vermietet werden dürfen. "Und das ohne Einschränkungen auch an Kunden im Ausland", betont Frambert Hüchtker, der sowohl für die CG Mer als auch für die SGB Finance der Groupe Bénéteau agiert. Da im Nachbarland die Mehrwertsteuer 19,6 Prozent beträgt, werden die Leasing-Raten folglich nur mit 9,8 Prozent belastet - auch einem deutschen Kunden.

Hüchtker kommt bei seinem Modell auf einen effektiven Jahreszins von lediglich 2,6 Prozent. Da kann weder ein Bankkredit mithalten noch die hiesigen Leasing-Anbieter. Im Einzelfall spart der Kunde gegenüber Konkurrenzangeboten mehrere zehntausend Euro. Einen Haken hat die Sache: Das französische Finanzamt gewährt den Steuernachlass nur, weil es unterstellt, dass die geleaste Yacht die Hälfte der Nutzungszeit außerhalb der EU-Gewässer segelt. Schlimmstenfalls könnte vom Segler noch Jahre später ein Nachweis über die tatsächlichen Aufenthaltsorte gefordert werden. Das bereite aber laut Hüchtker in der Praxis "so gut wie nie Probleme".
Kein Wunder, dass die Branche aufgerüttelt ist.

Andreas Kempf wirft den Franzosen vor, ihr Vertragswerk gehe nicht konform mit der deutschen Leasing-Gesetzgebung. Hüchtker kontert, das Konzept basiere auf französischem Recht und sei zudem von der weltweit anerkannten Wirtschaftsberatungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers geprüft worden. Mehr noch. "Auch der deutsche Fiskus hat unser Leasing-Konzept bereits abgesegnet", sagt Hüchtker. Das entsprechende Schreiben des zuständigen Finanzamts in Kehl hat dem BWVS-Berater Unkelbach vorgelegen. "Anfangs hatte ich Bedenken, doch inzwischen gehe ich davon aus, dass das französische Modell wasserdicht ist - eine Wettbewerbsverzerrung liegt allerdings zweifellos vor", sagt er.

Vom Französischen Leasing kann jeder profitieren, nicht nur Kunden von Jeanneau oder Bénéteau. Die CGMer unterbreitet auch Dehler-, Hallberg-Rassy- oder Bavaria-Fans Angebote. Gleiches gilt fürs Italienische Leasing. Auf dem Papier verzichten die Steuerbehörden jenseits der Alpen ebenfalls auf einen Teil der Mehrwertsteuer, machen das aber abhängig von der Schiffslänge. Statt 20 Prozent reduziert sich zum Beispiel beim Leasing einer 10 bis 20 Meter langen Segelyacht die Abgabe um die Hälfte.

"Einen großen Teil der Ersparnisse fressen jedoch andere Gebühren der Leasing-Geber und des italienischen Staates wieder auf. Daher sollte man einen Vertrag nur mit einer erfahrenen Finanzierungsgesellschaft eingehen", gibt Michael Thanner von der Münchner Niederlassung der Hypo Alpe-Adria-Leasing zu bedenken. Die österreichische Gesellschaft ist vor allem in Kroatien groß im Geschäft und expandiert nun auch in Deutschland.

Ob französisch oder italienisch, den Steuervorteilen beider Leasing-Konzepte droht, kaum dass sie in Deutschland publik werden, schon wieder das Aus. Mitte des Jahres wird sich die EU mit einer Regelung befassen, nach der die Mehrwertsteuer grundsätzlich im Land des Leasing-Nehmers erhoben werden soll. "Bis ein solcher Beschluss wenn überhaupt gefasst und in nationales Recht umgesetzt wird, vergehen aber Jahre", nimmt Frambert Hüchtker diesem Kritikpunkt an seinem Konzept den Wind aus den Segeln.

Noch komplizierter fällt das Leasing-Modell von Dehler aus. Um ebenfalls bis zu 50 Prozent Abgaben an den Fiskus zu sparen, wird die Yacht zunächst für drei Monate bei Werft oder Händler zwischengelagert. Danach muss sie per Tieflader außer Landes nach Belgien oder Frankreich geschafft werden, bevor sie dann der Eigner als Reimport endgültig erhält. Auf diese Weise kommt eine Dehler 36 satte 12 000 Euro, eine Dehler 47 sogar 40 000 Euro günstiger. Die damit einhergehende Vertragsgestaltung ist aber kompliziert und unter steuerlichen Aspekten kaum nachvollziehbar. Deutsche Händler jedenfalls scheuen sich bislang, diese Einsparmöglichkeit ihren Kunden ernsthaft zu empfehlen.

Auch BWVS-Berater Unkelbach gibt zu bedenken, angesprochen auf die teils umfangreichen und für Laien kaum verständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasing-Verträge: "Ein Bedingungswerk, das ich nicht verstehe, würde ich nicht unterschreiben."

So bleibt letztlich nur, die Konditionen der Leasing-Anbieter gründlich zu studieren, vor allem in puncto Anzahlung, Restwert, Höhe der monatlichen Leasing- Raten und Ausgestaltung von Kaufoptionen. Am Ende zählt, was im Vertrag steht. Wer alles richtig macht, kann auch als Privatperson vom Leasing profitieren. Das Schiff wird im Optimalfall nicht teurer sein als bei einer klassischen Finanzierung. Im Gegenteil. Und wer das geleaste Boot am Ende definitiv übernehmen will, kann es durchaus von Anfang an nach seinen Wünschen ausrüsten.
Von Pascal Schürmann, erschienen in YACHT 2/06

Dreiecks-Verhältnis - so funktioniert Leasing

Neben der Werft und dem Nutzer der Yacht sitzt zusätzlich die Leasing-Gesellschaft mit im Boot. Zwischen den drei Parteien werden in festgelegter Reihenfolge Verträge geschlossen, Dokumente ausgetauscht und Gelder gezahlt. Wer wann was macht:

1.
Der Kunde verhandelt mit dem Händler/der Werft über Preis und Ausstattung des gewünschten Schiffs.

2.
Dann nimmt er Kontakt mit einer Leasing-Gesellschaft auf - gegebenenfalls mithilfe eines Finanzmaklers - und unterzeichnet den Leasing-Vertrag.

3.
Der Leasing-Geber schließt mit der Werft/dem Händler den Kaufvertrag ab.

4.
Der Händler liefert das Schiff an den Kunden aus.

5.
Der Kunde sendet das Übernahmeprotokoll an die Leasing-Gesellschaft.

6.
Die Leasing-Gesellschaft zahlt den Kaufpreis an die Werft/den Händler.

7.
Der Leasing-Nehmer zahlt die Leasing-Raten.

8.
Wurde eine Kaufoption vereinbart, entscheidet der Kunde, ob er bei Vertragsende oder früher das Schiff zum anfangs kalkulierten Restwert erwirbt.

Kleines Leasing-ABC - welche Begriffe Sie kennen sollten

Andienungsrecht
Recht des Leasing-Gebers, bei Vertragsende dem Leasing-Nehmer das Schiff zum Restwert anzudienen, das heißt zu verkaufen. Der Leasing-Nehmer ist dann zum Erwerb verpflichtet. Dem Leasing-Geber steht es hingegen frei, das Schiff auch an einen Dritten zu veräußern oder anderweitig zu verwerten. Dagegen kann der Leasing-Nehmer nichts tun, selbst wenn er das Schiff übernehmen will.

Gewährleistung
Der Leasing-Geber tritt alle Gewährleistungsansprüche an den Leasing-Nehmer ab. Dieser muss gegebenenfalls Ansprüche gegenüber dem Händler oder der Werft selbst geltend machen.

Kaufoption
Recht des Leasing-Nehmers, das Schiff während oder nach Ablauf des Vertrags zu erwerben. Bewertungsmaßstab ist der Restbuchwert oder aber ein gegebenenfalls niedrigerer Marktwert. Oftmals kann der Leasing-Nehmer auch einen Dritten als Käufer benennen, mit dem sich die Leasing-Gesellschaft aber nicht einverstanden erklären muss.

Leasing-Rate
Setzt sich zusammen aus einem Tilgungsanteil zur Abdeckung der Kaufsumme, einem Zinsanteil, einer Marge für Bearbeitungskosten, einem Gewinnanteil und einem Risikozuschlag. Bleibt während der Vertragslaufzeit konstant, es sei denn, die Mehrwertsteuer ändert sich.

Mehrwertsteuer-Vorteil
Leasing-Nehmer schuldet die Steuer nur auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert einschließlich Zinsen. Auf den Restwert wird sie nur fällig, wenn der Leasing-Nehmer das Schiff erwirbt.

Mietsonderzahlung
Beim Privat-Leasing übliche Eigenleistung in Form einer Anzahlung. Zusätzlich kann eine Kaution verlangt werden.

Minder-/Mehrerlös
Kann bei Vertragsende das Schiff nur zu einem unter dem anfangs angesetzten Restwert liegenden Nettoerlös veräußert werden, dann schuldet der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die volle Differenz. Im umgekehrten Fall kann ein Mehrerlös dem Leasing-Nehmer zu 75 Prozent vergütet werden. Dieses Restwertrisiko trägt stets der Leasing-Nehmer. Ausnahme: Der Leasing-Geber oder -Vermittler schließt mit dem Händler oder der Werft eine Rückkaufgarantie ab.

Restwert
Kalkulatorische Größe, die sich am voraussichtlichen Marktwert der Yacht nach Ablauf des Vertrags orientieren sollte. Es gibt Leasing-Modelle, bei denen bewusst ein niedriger Restwert angesetzt wird.

Übernahmebestätigung
Mit dem schriftlichen Ab- oder Übernahmeprotokoll bestätigt der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber, dass er die Yacht am vereinbarten Ort und in ordnungsgemäßem, mängelfreiem Zustand erhalten hat. Sie ist Auslöser für die von diesem Zeitpunkt an zu leistenden Leasing-Raten und für die Bezahlung des Händlers oder der Werft seitens des Leasing-Gebers.

Widerrufsrecht
Privatleute können binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung der Leasing-Vereinbarung beziehungsweise nach Erhalt der Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

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