Bootskauf Artikel
Kauf ohne Gewähr?
Widerruf
Gewährleistung Privatverkäufer sind berechtigt, die Gewährleistung für Sachmängel ganz auszuschließen. Händler hingegen müssen mindestens für den Zeitraum von einem Jahr ab Übergabe Gewährleistung einräumen. Häufig wird von Privatverkäufern falsch formuliert. Beispielsweise führt die bei E-Bay vielfach gebrauchte Klausel „Keine Garantie nach EU-Recht“ nicht zu einem wirksamen Gewährleistungsausschluss. Folge: Auch der private Verkäufer unterliegt dann nach dem Gesetz der zweijährigen Gewährleis-tungsverpflichtung. Um dies zu verhin-dern, folgender Formulierungsvorschlag: „Der Verkauf des Schiffs erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Mängel Der darf die Gewährleistung nur ausschließen, wenn er das Schiff hinreichend beschrieben und den Käufer über ihm bekannte Mängel aufgeklärt hat. Sonst läuft er Gefahr, dass der Gewährleistungs- ausschluss im Streitfall von einem Gericht für unwirksam erklärt wird. Dies gilt erst recht, wenn der den Käufer mit bewusst falschen Beschreibungen oder mit Fotos, die konkrete Mängel verdecken, arglistig täuscht. Hat der Verkäufer über keinerlei Mängel informiert, kann der Käufer davon ausgehen, dass die beschriebenen Einrichtungen des Schiffs funktionsfähig sind. Ist das nicht der Fall, sollte sich der Käufer von einem Gewährleistungsausschluss nicht abschrecken lassen, seine ihm zustehenden Rechte durchzusetzen.
Dr. Heyko Wychodil, Yacht 19/2006













