Einreisesteuer Griechenland
EU-Kommission: Segler sollen Antrag auf Erstattung stellen
 
Das Ringen um die in diesem Jahr neu eingeführten Steuern für die Einreise mit Sportbooten nach Griechenland (vgl. verschiedene Beiträge in der YACHT seit 7/2000) hat eine neue politische Dimension erreicht. Als Reaktion auf Beschwerden deutscher Segler hat die Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion - zuständig für Rechtsfragen und die Überwachung und Anwendung der Gemeinschaftsregelungen - die griechische Regierung gemäß Artikel 226 des EG- Vertrages aufgefordert, sich bis Mitte November 2000 zu äußern. Vorbehaltlich etwaiger Argumente Griechenlands ist die Kommission nämlich zu der Auffassung gelangt, dass die neuen Abgaben in ihrer Wirkung mit Einfuhrzöllen vergleichbar sind und damit gegen bestimmte Artikel des EG-Vertrages verstoßen. Weil ein mögliches Verfahren wegen einer Verletzung des Vertrages lange Zeit beanspruchen kann, empfiehlt die Kommission allen Wassersportlern, die bislang die Einreisesteuer in Griechenland bezahlen mussten, bei den zuständigen griechischen Behörden einen Antrag auf Erstattung zu stellen, damit spätere Forderungen wegen Verjährung etc. nicht zurückgewiesen werden können.

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