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Gebühren-Wirrwarr
beim UKW-Telefon
Wer kassiert
welche Gebühr wofür?
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| Gebührenbescheid
der RegTP |
Leser Volker Vöhrs
aus Ihlow schrieb an die Redaktion: "Wie viele Wassersportler habe ich
bei Bekanntwerden der schgließung von Norddeich Radio meine Postanmeldung
und Abrechnung DP01 gekündigt. Ich erhielt daraufhin eine Frequenzzuteilung
unter Beibehaltung meines Rufzeichens für UKW und Gren- bzw. Kurzwelle.
Nunmehr kam eine Rechnung der RegTP, die ich nicht nachvollziehen
kann. Allein für die Kündigung (geschickt als Änderung deklariert)
will man DM 30,- kassieren. Auch die übrigen Rechnungspositionen kann ich
nicht nachvollziehen. So weiß ich gar nicht, was eine 'Bezugseinheit' ist.
Warum der Jahresbeitrag DM 40,- kostet ohne dafür eine Leistung zu erhalten,
ist mir im Grundsatz unverständlich. Ich würde mich über eine qualifizierte
Hilfe sehr freuen."
Herr
Vöhrs steht mit seinem Problem nicht allein da, wie viele weitere Zuschriften
zeigen. YACHT online hat recherchiert. weiter...
Gegen Ende des Jahres 1999 landete unerwünschte Post bei allen Betreibern einer
Seefunkstelle: Die Rechnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post, meist über einen Betrag von 80 Mark (Seefunk) oder 98 Mark (Binnenfunk),
für die Frequenzzuteilung. Beim näheren Studium des beiliegenden Beitragsbescheides
stellt sich überdies heraus, dass hier Beiträge für 1999 und 1998 erhoben werden.
Die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen ist im Telekommunikationsgesetz, kurz
TKG, vom 25.7.1996 vorgesehen. Die Beitragshöhe wird in der Frequenznutzungsbeitragsverordnung,
kurz FBeitrV, festgelegt. Die hier erhobenen Gebühren sind also nicht neu und
werden auch keinesfalls rückwirkend erhoben. Es zeugt eher von Kulanz seitens
der Behörde, die Nutzungsbeiträge erst nach der Nutzung einzufordern. Daß dabei
die Beiträge für 1998 und 1999 zusammen in Rechnung gestellt werden, senkt natürlich
auch den behördlichen Verwaltungsaufwand.
Übrigens: Die Beiträge für 1996 und 1997 wurden Ende
1997 auch schon zusammen eingefordert, damals waren ebenfalls 80 Mark für 2 Jahre
Frequenznutzung fällig.
Nur zur Klarstellung: Besagte Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, kurz RegTP, ist nicht mit der Deutschen Telekom AG,
kurz DTAG, zu verwechseln. Die Frequenznutzungsbeiträge haben auch nichts mit
Gesprächs-Dienstleistungen oder Notfall-Abwicklung zu tun.
Bis 1996 galt in Deutschland das Fernmeldemonopol. In
dieser Zeit war die damalige Bundespost sowohl für die Genehmigung von Funkanlagen
als auch für die Gesprächsabwicklung zuständig. Also gab es für Genehmigungsgebühren
und Telefonate eine gemeinsame Rechung - von der Post. Mit der Liberalisierung
der Telekommunikations-Gesetzgebung wurden hoheitliche (Genehmigung) und privatwirtschaftliche
(Gesprächsabwicklung) Aufgaben getrennt. Für die Genehmigung (Frequenzzuteilung)
ist nun die Regulierungsbehörde Telekommuikation und Post zuständig. Diese Behörde
hat für Ihre Funkanlage etwa die gleiche Bedeutung wie die Zulassungsstelle fürs
Auto: Hier bekommen Sie ein Rufzeichen (Kennzeichen), und es wird, ähnlich der
KFZ-Steuer fürs Auto, eine jährliche Gebühr für die Frequenzzuteilung erhoben.
Mit dem Ihrem Schiff zugeteilten Rufzeichen dürfen Sie Ihre UKW-Anlage betreiben,
können aber im Prinzip nur von Schiff zu Schiff sprechen. Nur für das Rufzeichen
ist eine jährliche Gebühr von 40 Mark kaum zu begründen.
Was also tut die RegTP für uns Segler? Sie wacht wie
eine Funk-Polizei darüber, daß die Seefunk-Frequenzen nicht von anderen Benutzern
mißbraucht werden. Es geht dabei allerdings weniger um rüpelhaftes Verhalten
in Schiff-zu-Schiff-Gesprächen, sondern um die Nutzung durch andere Funkdienste.
Was würden Sie beispielsweise davon halten, wenn die Känale 72 und 69 vom örtlichen
Taxi- und Fuhrunternehmen besetzt würden, 15, 16 und 17 tagelang von digitalen
Datenübertragungen blockiert wären und auf den übrigen Kanälen ein neues Handy-Netz
eingerichtet wird? Sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber dieses Szenario
wäre durchaus vorstellbar. Denn Frequenzen für kommerzielle Anwendungen sind knapp,
und auf den Seefunk-Frequenzen herrscht vergleichsweise wenig Betrieb. Ohne Regulierungsbehörde
und ohne die Zuteilung der Frequenzen für den Seefunk wären sicher keine ungestörten
Seefunk-Gespräche möglich.
Die Behörde wacht natürlich nicht nur über Seefunk-Frequenzen,
sondern über alle Funkfrequenzen. Und so müssen auch alle Frequenz-Nutzer entsprechende
Beiträge zahlen. Segler sind noch recht preiswert dabei: Betreiber einer Funkanlage
in einem Flugzeug werden jährlich 86 Mark ärmer, wer ein Mobilfunknetz betreibt,
zahlt locker eine halbe Million Mark Beitrag.
Damit Sie vom Schiff ins Landnetz Telefonieren können,
muß noch jemand eine Küstenfunkstelle betreiben. In Deutschland werden Küstenfunkstellen
für den öffentlichen Verkehr, also solche, mit denen Sie Telefonieren können,
von der Firma SMD (Schiffsmeldedienst) betrieben. Die für Telefonate über Küstenfunkstellen
anfallenden Kosten müssen sie bezahlen: Dafür schließen Sie einen Vertrag bei
einer Abrechnungsgesellschaft. Sie bekommen dann zusätzlich zum Rufzeichen eine
Abrechnungskennung wie DP01 oder DP07. Diese wird auch in die, an Bord mitzuführende,
Frequenzzuteilungsurkunde eingetragen. Wenn sie die Abrechnungsgesellschaft wechseln,
bekommen Sie auch eine neue Urkunde von der Behörde - gegen eine einmalige Gebühr
von 30 Mark.
Sehr viele Segler rechnen Ihre Funkgespräche noch über
die Deutsche Telekom ab - und werfen damit etwa 90 Mark im Jahr buchstäblich zum
Fenster hinaus. Denn die Telekom (DP01) verlangt für die Funkverkehrsabrechnung
11,60 Mark im Monat, und das 12 mal im Jahr. Macht 139 Mark. Der Schiffsmeldedienst
(DP07) verlangt für eine Saison (April bis Oktober) nur 49 Mark. Und bietet darüberhinaus
umfangreiche Serviceleistungen. Der Wechsel lohnt also allemal. Weitere Infos
dazu bei www.smd.de
Telekommunikationsgesetz und Gebührenverordnungen können
auf der Homepage der Regulierungsbehörde
eingesehen werden und stehen als PDF-File zum Download bereit.
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