Gebühren-Wirrwarr beim UKW-Telefon
Wer kassiert welche Gebühr wofür?
 
 Gebührenbescheid der RegTP

Leser Volker Vöhrs aus Ihlow schrieb an die Redaktion: "Wie viele Wassersportler habe ich bei Bekanntwerden der schgließung von Norddeich Radio meine Postanmeldung und Abrechnung DP01 gekündigt. Ich erhielt daraufhin eine Frequenzzuteilung unter Beibehaltung meines Rufzeichens für UKW und Gren- bzw. Kurzwelle.
     Nunmehr kam eine Rechnung der RegTP, die ich nicht nachvollziehen kann. Allein für die Kündigung (geschickt als Änderung deklariert) will man DM 30,- kassieren. Auch die übrigen Rechnungspositionen kann ich nicht nachvollziehen. So weiß ich gar nicht, was eine 'Bezugseinheit' ist. Warum der Jahresbeitrag DM 40,- kostet ohne dafür eine Leistung zu erhalten, ist mir im Grundsatz unverständlich. Ich würde mich über eine qualifizierte Hilfe sehr freuen."

   
Herr Vöhrs steht mit seinem Problem nicht allein da, wie viele weitere Zuschriften zeigen. YACHT online hat recherchiert. weiter...

Gegen Ende des Jahres 1999 landete unerwünschte Post bei allen Betreibern einer Seefunkstelle: Die Rechnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, meist über einen Betrag von 80 Mark (Seefunk) oder 98 Mark (Binnenfunk), für die Frequenzzuteilung. Beim näheren Studium des beiliegenden Beitragsbescheides stellt sich überdies heraus, dass hier Beiträge für 1999 und 1998 erhoben werden. Die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen ist im Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, vom 25.7.1996 vorgesehen. Die Beitragshöhe wird in der Frequenznutzungsbeitragsverordnung, kurz FBeitrV, festgelegt. Die hier erhobenen Gebühren sind also nicht neu und werden auch keinesfalls rückwirkend erhoben. Es zeugt eher von Kulanz seitens der Behörde, die Nutzungsbeiträge erst nach der Nutzung einzufordern. Daß dabei die Beiträge für 1998 und 1999 zusammen in Rechnung gestellt werden, senkt natürlich auch den behördlichen Verwaltungsaufwand.
     Übrigens: Die Beiträge für 1996 und 1997 wurden Ende 1997 auch schon zusammen eingefordert, damals waren ebenfalls 80 Mark für 2 Jahre Frequenznutzung fällig.
     Nur zur Klarstellung: Besagte Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, ist nicht mit der Deutschen Telekom AG, kurz DTAG, zu verwechseln. Die Frequenznutzungsbeiträge haben auch nichts mit Gesprächs-Dienstleistungen oder Notfall-Abwicklung zu tun.
     Bis 1996 galt in Deutschland das Fernmeldemonopol. In dieser Zeit war die damalige Bundespost sowohl für die Genehmigung von Funkanlagen als auch für die Gesprächsabwicklung zuständig. Also gab es für Genehmigungsgebühren und Telefonate eine gemeinsame Rechung - von der Post. Mit der Liberalisierung der Telekommunikations-Gesetzgebung wurden hoheitliche (Genehmigung) und privatwirtschaftliche (Gesprächsabwicklung) Aufgaben getrennt. Für die Genehmigung (Frequenzzuteilung) ist nun die Regulierungsbehörde Telekommuikation und Post zuständig. Diese Behörde hat für Ihre Funkanlage etwa die gleiche Bedeutung wie die Zulassungsstelle fürs Auto: Hier bekommen Sie ein Rufzeichen (Kennzeichen), und es wird, ähnlich der KFZ-Steuer fürs Auto, eine jährliche Gebühr für die Frequenzzuteilung erhoben. Mit dem Ihrem Schiff zugeteilten Rufzeichen dürfen Sie Ihre UKW-Anlage betreiben, können aber im Prinzip nur von Schiff zu Schiff sprechen. Nur für das Rufzeichen ist eine jährliche Gebühr von 40 Mark kaum zu begründen.
     Was also tut die RegTP für uns Segler? Sie wacht wie eine Funk-Polizei darüber, daß die Seefunk-Frequenzen nicht von anderen Benutzern mißbraucht werden. Es geht dabei allerdings weniger um rüpelhaftes Verhalten in Schiff-zu-Schiff-Gesprächen, sondern um die Nutzung durch andere Funkdienste. Was würden Sie beispielsweise davon halten, wenn die Känale 72 und 69 vom örtlichen Taxi- und Fuhrunternehmen besetzt würden, 15, 16 und 17 tagelang von digitalen Datenübertragungen blockiert wären und auf den übrigen Kanälen ein neues Handy-Netz eingerichtet wird? Sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber dieses Szenario wäre durchaus vorstellbar. Denn Frequenzen für kommerzielle Anwendungen sind knapp, und auf den Seefunk-Frequenzen herrscht vergleichsweise wenig Betrieb. Ohne Regulierungsbehörde und ohne die Zuteilung der Frequenzen für den Seefunk wären sicher keine ungestörten Seefunk-Gespräche möglich.
     Die Behörde wacht natürlich nicht nur über Seefunk-Frequenzen, sondern über alle Funkfrequenzen. Und so müssen auch alle Frequenz-Nutzer entsprechende Beiträge zahlen. Segler sind noch recht preiswert dabei: Betreiber einer Funkanlage in einem Flugzeug werden jährlich 86 Mark ärmer, wer ein Mobilfunknetz betreibt, zahlt locker eine halbe Million Mark Beitrag.
     Damit Sie vom Schiff ins Landnetz Telefonieren können, muß noch jemand eine Küstenfunkstelle betreiben. In Deutschland werden Küstenfunkstellen für den öffentlichen Verkehr, also solche, mit denen Sie Telefonieren können, von der Firma SMD (Schiffsmeldedienst) betrieben. Die für Telefonate über Küstenfunkstellen anfallenden Kosten müssen sie bezahlen: Dafür schließen Sie einen Vertrag bei einer Abrechnungsgesellschaft. Sie bekommen dann zusätzlich zum Rufzeichen eine Abrechnungskennung wie DP01 oder DP07. Diese wird auch in die, an Bord mitzuführende, Frequenzzuteilungsurkunde eingetragen. Wenn sie die Abrechnungsgesellschaft wechseln, bekommen Sie auch eine neue Urkunde von der Behörde - gegen eine einmalige Gebühr von 30 Mark.
     Sehr viele Segler rechnen Ihre Funkgespräche noch über die Deutsche Telekom ab - und werfen damit etwa 90 Mark im Jahr buchstäblich zum Fenster hinaus. Denn die Telekom (DP01) verlangt für die Funkverkehrsabrechnung 11,60 Mark im Monat, und das 12 mal im Jahr. Macht 139 Mark. Der Schiffsmeldedienst (DP07) verlangt für eine Saison (April bis Oktober) nur 49 Mark. Und bietet darüberhinaus umfangreiche Serviceleistungen. Der Wechsel lohnt also allemal. Weitere Infos dazu bei www.smd.de
     Telekommunikationsgesetz und Gebührenverordnungen können auf der Homepage der Regulierungsbehörde eingesehen werden und stehen als PDF-File zum Download bereit.



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